Teilnehmer der Initiative Tierwohl (ITW) müssen bis zum 10. April die Tierbestandsbewegungen des ersten Quartals 2021 an ihren Bündler melden. Die Schweinehalter müssen dabei taggenau angeben, wie viele Tiere abgesetzt, aufgezogen oder zur Schlachtung abgegeben wurden. Für das vorangegangene Kalenderquartal können betroffenen Betriebe gleichzeitig ihre Meldung einmalig korrigieren. Die Bündler geben die gemeldeten Tierzahlen dann an die Trägergesellschaft weiter. Die Meldepflicht gilt für Sauenhalter und Ferkelaufzüchter.
Für Schweinemäster entfällt seit dem 01.01.2018 die Meldepflicht über die Anzahl der zur Schlachtung abgegebenen Tiere. In diesem Fall übernimmt das Schlachtunternehmen bzw. der Metzger die Meldung. Grundlage der Auszahlung des Tierwohlentgelts ist allein die Mengenmeldung des Schlachtbetriebs. Im Audit werden bei Mastbetrieben die Kontoauszüge der Initiative Tierwohl mit den Gegebenheiten auf dem Betrieb, dem Bestandsregister bzw. der Stallkarte und den Schlachtergebnismeldungen auf Plausibilität überprüft, wie der Bündler IQ-Agrar auf seiner Internetseite mitteilt. Daher sollten Schweinemäster die gemeldeten Tierzahlen überprüfen.
Das Meldeformular von ITW finden Sie hier: