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topplus Brief ans Justizministerium

Klöckner will Werbeverbot für Fleischpreise durchsetzen

Landwirtschaftsministerin Klöckner hält ein Preiswerbeverbot für Fleisch für juristisch durchsetzbar. Dem zuständigen Justizministerium schickt sie dafür einen Formulierungsvorschlag.

Lesezeit: 4 Minuten

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will dem Handel künftig besonders günstige Lockvogelangebote für Fleisch verbieten. Sie habe die Frage eines Preiswerbeverbotes für Fleisch im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) umfassend juristisch prüfen lassen, schreibt sie in einem Brief an Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), der top agrar vorliegt. „Ich bin der Auffassung, dass hier ausreichende Gründe vorliegen, ein solches Werbeverbot zu rechtfertigen“, schreibt Klöckner weiter. Ein solches Verbot sei „sicherlich geeignet und auch erforderlich“, um reißerische Werbung für Fleisch als Lockvogelangebot zu unterbinden.

Vergleich mit Verkaufsverbot unter Einstandspreis

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Klöckner vergleicht in dem Brief die Situation mit dem Verbot des Anbietens von Waren unter Einstandspreis, dass die Bundesregierung 2007 eingeführt hatte. Auch damals hätte es einen Konkurrenzkampf der großen Handelsunternehmen mit einem zum Teil ruinösen Preiswettbewerb gegeben, argumentiert Klöckner. Auch damals habe der Gesetzgeber in die Preisgestaltung bei Lebensmitteln und damit in den freien Wettbewerb eingegriffen, um höhere politische Ziele zu erreichen. 13 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes habe die ethische Debatte um Lebensmittel und um Fleisch im Besonderen „noch einmal eine ganz andere Dimension“, so Klöckner.

Formulierung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Die Landwirtschaftsministerin schlägt in dem Brief der Justizministerin vor, das Werbeverbot für Fleischpreise im "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" (UWG) unter zu bringen und fügt gleich einen konkreten Formulierungsvorschlag an. "In der Kommunikation für Werbe- und Marketingzwecke des Einzelhandels gegenüber dem Verbraucher gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist eine Preisangabe für Fleisch im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 853/2004 verboten", lautet Klöckners Formulierungshilfe.

Beitrag zur Neuausrichtung der Tierhaltung

Klöckner betont in ihrem Brief, dass sie damit auch die Wertschätzung für das Lebensmittel Fleisch erhöhen will. „Es wäre ein wichtiger Beitrag zur Neuausrichtung der Tierhaltung, Fleischverarbeitung und Fleischvermarktung in Deutschland“, schreibt sie. Die Initiative schließt sich an, an die Debatten um die Borchert-Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung mit Tierwohlkennzeichen und Tierwohlabgabe und das von der Bundesregierung vorgelegte Werkvertragverbot für die Fleischindustrie.

Wieviel Unterstützung im Bundestag?

Der Unterstützung aus dem Bundestag ist sich Klöckner dabei wohl sicher. Es gebe im parlamentarischen Raum Bereitschaft, den Weg eines Preiswerbeverbotes zu gehen, schreibt sie an Lambrecht. Damit knüpft Klöckner wohl daran an, dass Politiker unterschiedlicher Fraktionen insbesondere in den sozialen Medien mittlerweile regelmäßig Supermarktprospekte mit billiger Fleischwerbung posten. Im Mai hatte außerdem Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) bereits offiziell ein solches Werbeverbot gefordert. Sein Fraktionskollege Max Straubinger (CSU) äußerte sich nun aber auf Klöckners Vorschlag empört: „Ein Werbeverbot würde bedeuten, dass Fleisch mit Tabak gleichgestellt wird“, sagte er dem Münchener Merkur. Das könne nicht im Sinne der Landwirte sein – Marktschwankungen seien üblich, und gerade bei Fleisch sei die Nachfrage nach Teilstücken je nach Saison unterschiedlich. Bauern bräuchten Preiswerbungen, um auf die schwankende Nachfrage reagieren zu können, so Straubinger.

Bauernverband hält stärkere Position der Bauern für wichtiger

Grundsätzlich lobt der Bauernverband zunächst Klöckners Idee. „Das kann auch ein Baustein dafür sein, mehr Wertschätzung für hochwertige Lebensmittel zu erreichen“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV). „Die häufig zu sehende Ramschpreiskultur ist im Grunde ein Armutszeugnis für Handel und Verbraucher – und das gilt nicht nur für Fleisch, sondern auch für alle anderen Lebensmittel“, so Krüsken. Dennoch bewertet Krüsken den Vorstoß als „schwieriges Gelände“. Daher hält er es für wichtiger, im ersten Schritt gesetzliche Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken umzusetzen und die Position der Erzeuger in der Vermarktungskette zu stärken. „Auch kommt es aus Sicht der Landwirte weniger auf die Verbraucher- sondern auf die Erzeugerpreise an“, sagte Krüsken gegenüber top agrar.

Handelsverband erhebt verfassungsrechtliche Bedenken

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Pläne derweil scharf: "Ein Preiswerbeverbot für Fleisch ist nicht geeignet, die von Frau Bundesministerin Klöckner beabsichtigen Ziele zu erreichen. Es wird weder die Lebensmittelsicherheit, die Tierhaltung noch die Wertschätzung der Verbraucher gegenüber diesem Produkt verbessern", sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser der Lebensmittelzeitung (LZ). Ein Preiswerbeverbot sei verfassungsrechtlich bedenklich und würde den Wettbewerb empfindlich beschränken. Insgesamt gehe die Kritik an "unmoralisch niedrigen Preisen" in die "völlig falsche Richtung" und zeige "wenig Verständnis für die Funktionsweise einer freiheitlichen Marktordnung", so Sanktjohanser.

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