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HIT-Datenbank: Wen als Abgeber der Schweine eintragen?

Wer gilt bei der Meldung der Tierbewergung als Abgeber der Schweine? Und wie geht man mit mehreren VVVO-Nummern um? Antworten liefert Dr. Frank Greshake von der LWK NRW.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinehalter müssen seit Anfang August nicht nur den Zugang, sondern auch den Abgang ihrer Schweine bei HI-Tier melden. Das wirft immer noch Fragen auf. Antworten liefert Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wer transportiert?

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Grundsätzlich ist beim Abgang derjenige einzutragen, der die Schweine physisch bewegt. Holt die ­Genossenschaft oder der Viehhandel die Ferkel mit eigenem Lkw ab, so ist die VVVO-Nummer dieser Firma in die Datenbank einzutragen.

Schickt sie ­einen Transporteur, ist dessen VVVO-Nummer einzutragen – unabhängig von der Frage, wer nachher die Abrechnung der Ferkel oder die Transportrechnung schickt. Bringt der Ferkelerzeuger die Ferkel zum Mäster oder holt dieser ab, ist der Mäster der aufnehmende Betrieb – unabhängig von einer Rechnungsschreibung.

Mehrere VVVOs

Interne Umsetzungen, beispielsweise vom Abferkelstall ins Flatdeck, müssen nicht gemeldet werden. Hat ein Schweinehalter mehrere Betriebe mit unterschiedlichen VVVO-Nummern, muss er beim Umstallen zwei Meldungen erstellen. So meldet der Sauenbetrieb den Abgang von 500 Ferkeln zur Ferkelaufzucht. Der Ferkelaufzuchtbetrieb wiede­rum meldet den Zugang von 500 Ferkeln aus dem Sauenbetrieb.

Tote und verendetet Tiere

Es geht bei der Meldung nur um lebende. Tote oder verendete Tiere müssen nicht als Abgang gemeldet werden. Der Tod ist kein Übernehmer bzw. das Entsorgungsunternehmen kein aufnehmender Betrieb im Sinne der Verordnung. Hat ein Mäster 500 Ferkel eingestallt und 488 davon verkauft, meldet er den Zugang von 500 Tieren und den Abgang von 488 Schweinen. Die 12 Tierverluste meldet er nicht.

Gleiches gilt für den Transporteur: Werden 160 Schlachtschweine auf den Lkw geladen, von denen eins beim Transport verendet, meldet der Transporteur 160 Mastschweine Zugang und 159 Mastschweine Abgang.

In der Summe führt das zu Differenzen. Bei der HIT-Datenbank „Rind“ hat das immer Alarmmeldungen zur Folge – mit dem üblichen Aufwand für die Korrekturen. Das wird bei HIT-Schwein aber hingenommen.

Selbstanlieferung

Fährt der Mäster die Schweine direkt zum Schlachtunternehmen, ist dieses der Abnehmer – egal, wer die Abrechnung schickt. Das Unternehmen hat keine Abgangsmeldung – es verkauft Fleisch.

Sammelstelle

Gehen Schweine direkt zu einer Sammelstelle, ist diese einzutragen. Aufgepasst: Diese kann eine ­andere Nummer haben als die Firma, die diese Sammelstelle betreibt – weil sie vielleicht mehrere Sammelstellen hat. Entsprechend muss der Landwirt nachfragen, welche VVVO-Nummer die richtige ist.

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