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topplus Staatliche Haltungskennzeichnung

Muss ich meinen Schweinemaststall künftig auf höhere Haltungsstufen umbauen?

Ab August 2025 soll die staatliche Haltungskennzeichnung im Handel zu finden sein. Wird der gesetzliche Standard dadurch angehoben, und wie steht es um die freiwillige Kennzeichnung des LEH?

Lesezeit: 3 Minuten

Das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ist Ende August 2023 in Kraft getreten. Es umfasst vorerst nur die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch und den Haltungsabschnitt der Mast. Schweinemäster müssen ihre Tierzahl und Haltungsform entsprechend der Kriterien der Kennzeichnung bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde melden. Ab August 2025 sollen Verbraucher das neue Haltungslabel im Handel finden können. Viele konventionelle Schweinehalter fragen sich nun, ob sie demnächst überhaupt noch Schweine in der untersten Haltungsstufe gemäß dem gesetzlichen Standard halten dürfen.

Gesetzlicher Standard bleibt

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Entscheidend ist: Der gesetzliche Standard wird durch das neue Kennzeichnungsgesetz nicht angehoben! „Für Mäster, die ihre Ställe bisher gemäß der gesetzlichen Mindestanforderungen betrieben haben, ändert sich nichts“, betont Dr. Heiko Janssen, Leiter des Sachgebiets Tierhaltung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. „Die Schweinehalter sind nicht verpflichtet, ihre Ställe auf höhere Haltungsstufen umzubauen“, erklärt er. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission. Deren Plan sah vor, den gesetz­lichen Standard der deutschen Schweinehaltung innerhalb von 20 Jahren schrittweise anzuheben.

„Auf höhere Haltungsstufen umbauen sollten Landwirte nur, wenn die Vermarktung geklärt ist und sich das Vorhaben betriebswirtschaftlich rechnet“, empfiehlt der Veredlungsexperte. Darüber hinaus muss zuvor der rechtliche Rahmen stehen. Zwar hat der Gesetzgeber einer Änderung des Baurechts für den Umbau auf höhere Haltungsstufen zugestimmt. „Viele umwelt- und emissionsrechtliche Fragen sind aber noch offen“, kritisiert Janssen. Außerdem gibt es bei einigen Kriterien noch einen gewissen Spielraum für Interpretationen. „Damit Schweinehalter die Anforderungen umsetzen können, benötigen sie – ähnlich wie bei der Haltungs-VO – konkrete Ausführungshinweise“, fordert Heiko Janssen.

Was wird aus dem LEH-Label?

Bleibt noch die Frage, wie sich die staatliche Kennzeichnung mit dem bereits etablierten, freiwilligen Label des Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verbinden lässt. Dieses umfasst vier Haltungsformen. Dazu gehört auch die Initiative Tierwohl (ITW), die in der Haltungsform Stufe 2 eingeordnet ist. ITW-Geschäftsführer Robert Römer kündigte an, dass der LEH sein bekanntes Haltungsform-System auch weiterhin verwenden will. Das sei vor allem bei Wurst und Schinken, aber auch bei Geflügel- und Rindfleisch wichtig. Denn diese werden von der staatlichen Kennzeichnung vorerst nicht erfasst.

Damit die Label bei frischem Schweinefleisch zusammenpassen, sollen die Kriterien der LEH-Haltungsform überarbeitet werden. Die ITW wird ihre Kriterien ab 2025 an die staatliche ­Haltungsform „Stall + Platz“ anpassen. ITW-Ware soll dann in beiden Systemen in der zweiten Stufe zu finden sein.

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