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topplus Fragen an Robert Römer

Passen das staatliche Tierwohl-Kennzeichen und die ITW überhaupt zusammen?

Viele Experten befürchteten, dass die staatliche Haltungskennzeichnung die Initiative Tierwohl verdrängt. Jetzt ist klar: Es geht weiter, allerdings mit grundlegenden Änderungen – auch beim Bonus.

Lesezeit: 7 Minuten

Wir sprachen mit Robert Römer, dem Geschäftsführer der Initiative Tierwohl (ITW), über seinen langfristigen Plan zum Thema Haltungskennzeichnung.

Staatliche ­Kennzeichnung und ITW

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Frage: Wie passen ITW und das staatliche Haltungskennzeichen zusammen?

Antwort: Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung ist zwar beschlossen, aber noch lange nicht umgesetzt. ­Experten schätzen, dass die praktische Umsetzung noch bis Mitte 2025 ­dauert. Bis dahin müssen die Voraussetzungen geschaffen sein, frisches Schweinefleisch im Laden „staatlich“ kennzeichnen zu können.

Dazu gehört auch, dass jeder schweinehaltende Mastbetrieb die Einordnung in eine der fünf staatlichen Stufen bei der ­zuständigen Behörde beantragt hat. Welche Belege (Fotos, Audits, Protokolle etc.) dazu notwendig sind, ist noch nicht festgelegt.

In der Zwischenzeit wird die ITW ihre Anforderungen an die Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung anpassen. Beispielsweise soll der zusätzliche Platz­bedarf künftig statt 10 % eben 12,5 % betragen. In der Praxis dürfte ein ITW-Schweinemäster dann ohne großen Aufwand und ohne zusätzliche behördliche Kontrolle in die Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung einsortiert werden.

Haltungsform und ITW

Frage: ITW-Ware wird im Handel bisher mit Haltungsformstufe 2 gekennzeichnet. Bleibt es auch 2025 dabei?

Antwort: Der LEH wird auch nach dem Start der staatlichen Kennzeichnung an der Haltungsform festhalten. ITW-Ware vom Schwein soll dann in beiden Systemen in der zweiten Stufe geführt werden. Auch der Handel wird die Haltungsform-Kriterien an die staatlichen Anforderungen angleichen. Voraussichtlich wird es auch eine fünfte Stufe für Bio geben.

Ziel ist es, dass ab 2025 sowohl die staatliche Kennzeichnung als auch die Haltungsform-Kennzeichnung auf der Verpackung von Schweinefleisch zu sehen ist. Bei Fleisch von Rindern, Hähn­chen, Puten, Enten und Kaninchen wird es vorerst nur die wirtschaftsgetragene Haltungsform-Kennzeichnung geben, weil sich das Kennzeichnungsgesetz bisher auf Schwein beschränkt.

Kriterien ab 2025

Frage: Im staatlichen Modell müssen aus einem Katalog von neun Zusatzkriterien drei ausgewählt werden. Was wird bei der ITW gefordert?

Antwort: Neben dem um 12,5 % höherem Platzangebot müssen die Betriebe Raufutter vorlegen. Darüber hinaus sind künftig Strukturelemente in die Buchten zu integrieren. Dabei müssen teilnehmende Landwirte aus einer Liste von neun möglichen Elementen mindestens drei auswählen.

Zur Auswahl stehen z. B. der Einbau eines Kontaktgitters zwischen zwei Buchten, der Einbau von Trennwänden zur ­Abgrenzung von Funktionsbereichen oder die Schaffung von Mikroklimabereichen. Auch der Einsatz von Scheuervorrichtungen, offenen Wassertränken oder schlitzreduzierten Liegebereichen ist zulässig. Der sich daraus für die Landwirtschaft ergebende Mehr­aufwand soll honoriert werden.

Programmphase 2024

Frage: Warum läuft die neue Programmphase bei Schwein nur ein Jahr?

Antwort: Es ist keine Begrenzung, sondern eine Überbrückung für den Zeitpunkt bis das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in der Landwirtschaft umgesetzt ist. Weil viele Details der staatlichen Kennzeichnung noch ­fehlen, kann die ITW Rahmenbedingungen nicht längerfristig festlegen.

Frage: Warum ist die neue ­Programmphase bei Geflügel auf ein Jahr terminiert?

Antwort: Wie bei Schwein lässt sich in der Geflügelhaltung derzeit nicht längerfristig planen, zumal auch Änderungen an der Tierschutz-Nutztier­haltungsverordnung der Putenhaltung anstehen. Die ITW will auf diese ­politischen Bemühungen flexibel mit den ab 2025 geltenden Teilnahme­bedingungen reagieren können.

Frage: Welche Kriterien ändern sich ab dem 1. Januar 2024?

Antwort: Für 2024 bleiben die Anforderungen an die Tierhaltung weitest­gehend unverändert. Das betrifft die Schweinehalter, die Rinderhalter, die Putenmäster sowie die Entenhalter. Für die Hähnchenhalter wird es drei ­Neuerungen geben:

  • Ausweitung der Befunddaten­erfassung
  • Zusätzliche Beschäftigungs­möglichkeiten
  • Dämmerungsphase für alle ­Stallgebäude

Finanzierung und Bonus

Frage: Was ändert sich bei der ­Finanzierung?

Antwort: Die Abrechnungsmodalitäten werden sich grundlegend ändern. Es wird für Schweine-, Puten- und ­Hähnchenmäster künftig keinen festen Bonus mehr geben, sondern eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags. Für Ferkelerzeuger bleibt es beim ­festen Bonus, der wie bisher aus dem Ferkel-Fonds bezahlt wird.

Frage: Warum ist der Preisaufschlag künftig unverbindlich?

Antwort: Mit der Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags setzt die ITW eine Vorga­be des Bundeskartellamtes um. Die Bonner Behörde hat den verbind­lichen Preisaufschlag in den letzten ­Jahren geduldet, weil sie die Veränderungen in der Nutztierhaltung zu mehr Tierwohl unterstützen wollte.

Jetzt drängen die Wettbewerbshüter darauf, wieder „mehr Markt“ im System zuzulassen. Mit einer Ausnahme: Die verbindlichen Preisaufschläge im Ferkel­bereich bleiben ­bestehen, weil dort so die Nämlichkeitskette von der Geburt bis zur Schlachtung perspektivisch ­geschlossen werden soll.

Verträge mit Vermarkter

Frage: Was bedeutet die unverbindliche Empfehlung zum Aufschlag für die Landwirte?

Antwort: Die Landwirte müssen künftig mit ihrem Vermarkter aushandeln, für wie viele ITW-Tiere welcher ­Preisaufschlag gezahlt wird. Die ITW empfiehlt allen teilnehmenden Landwirten, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, in denen der empfohlene Aufpreis festgehalten ist. Erst dadurch wird der Preisaufschlag für den einzelnen Landwirt fix.

Höhe der Preisempfehlung

Frage: Wie hoch ist der Preisaufschlag 2024 und wie verändert er sich, wenn 2025 ITW, Haltungsform und staatliche Kennzeichnung harmonisiert sind?

Antwort: Für das kommende Jahr bleibt der bisher errechnete Mehraufwand für alle Tierarten unverändert. Bei den Mastschweinen wird er ab 2025 größer, weil dann der Platzbedarf auf 12,5 % steigt und Strukturelemente eingebaut werden müssen. Die endgültige Höhe wird derzeit in den Gremien beraten.

Frage: Wie wird der empfohlene Aufpreis berechnet und wie lange gilt er?

Antwort: Die Kalkulation übernehmen unabhängige Experten aus den betriebswirtschaftlichen Fachbereichen verschiedener landwirtschaftlicher ­Organisationen. Die Laufzeit der Empfehlung soll so lange gelten, bis Änderungen in der ITW in Kraft treten, die sich darauf auswirken. Grundsätzlich sind Änderungen immer möglich, z. B. wenn sich die gesetzlichen Rahmen­bedingungen ändern oder wenn die Branchenvertreter gemeinsam eine Weiterentwicklung beschließen.

Nämlichkeit

Frage: Im Schweinebereich ist die durchgängige Nämlichkeit das Ziel. Wie hoch ist der Anteil bisher und wie wird das künftig vergütet?

Antwort: Rechnerisch decken die ­ITW-Ferkel etwa 50 % des Bedarfs der ITW-Mäster ab. Die genaue ­Zuordnung wird bisher nicht erfasst. Das ­ändert sich ab 2024, weil ­Ferkelerzeuger ein höheres Entgelt ­bekommen, wenn sie ihre Tiere an ITW-Mäster ­liefern. Die Differenz ­zwischen einem nämlichen und nicht-nämlichen Ferkel wird dann 1 € ­betragen. Mäster, die ITW-­Ferkel ­beziehen, sollen ab 2025 belohnt ­werden. Wie viel das sein wird, ist noch offen.

Frage: Wie gehen Sie künftig mit ­ausländischen Ferkeln um?

Antwort: Die ITW will möglichst viele deutsche Ferkelerzeuger integrieren. Wegen des dramatischen Struktur­wandels in der deutschen Sauenhaltung erscheint es jedoch unrealistisch, die durchgängige Nämlichkeit bei ITW zu 100 % mit deutschen Ferkeln zu ­erreichen. Daher werden wir ab ­nächstem Jahr auch ausländische ­Betriebe in die ITW Schwein auf­nehmen. Bei ­Geflügel ist das schon seit ­Anfang an so.

Nachfrage ITW-Ware

Frage: Wie können die Landwirte ­sicher sein, dass ITW-Ware weiterhin nachgefragt wird – angesichts von Wirtschaftskrise und Inflation?

Antwort: Die teilnehmenden Handelsketten haben sich weiterhin zur ­Umstellung ganzer Sortimentsbereiche auf ITW-Ware verpflichtet. Auf diese Weise entsteht eine Nachfrage­stabilität, die für alle Beteiligten ­Planungssicherheit schafft. Nicht ­zuletzt durch diese Selbstverpflichtung konnte das Plus an Tierwohl der ITW trotz Inflation, Krieg in der Ukraine und Pandemie ­gehalten bzw. sogar ausgebaut werden.

Frage: Wie geht es jetzt unmittelbar weiter?

Antwort: Nachdem die Gesellschafter der Branchenvereinbarung Anfang Juli zugestimmt haben, werden nun kurzfristig die für die weitere Umsetzung in den Betrieben relevanten Details erarbeitet. Diese gibt die ITW dann Ende Juli 2023 bekannt. Mittelfristig geht es dann darum, ITW und Haltungsform für das Nebeneinander mit der staatlichen Kennzeichnung vorzubereiten.

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