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Gesetz kommt

Bundesrat billigt Tierhaltungskennzeichnung

Der Bundesrat hat das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genehmigt, ebenso wie die baurechtlichen Erleichterungen für Stallumbauten in höheren Haltungsstufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierhaltungskennzeichnung kommt! Der Bundesrat hat heute (7.7.) den bereits Mitte Juni vom Bundestag beschlossenen Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebilligt. Wie der Bundesrat mitteilte, wurde dabei auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Spätestens fünf Jahre später soll es evaluiert werden. Dann wollen die Verantwortlichen prüfen, ob und inwieweit die Haltungskennzeichnung den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern geholfen hat, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.

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Fünf Haltungsstufen

Das staatliche Label soll Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fleischkauf künftig über die Haltungsform der Tiere informieren. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Das Siegel ist zunächst nur für frisches Fleisch von Mastschweinen verpflichtend. Es gilt für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Auch private Haltungslabel sollen weiterhin möglich sein. Sie dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein und eine einheitlichen Information entgegenstehen.

Stallumbauten erleichtert

Flankierend hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. Darin ist eine Privilegierung für Betriebe vorgesehen, die ihre Stallanlagen auf höhere Haltungsstufen umrüsten wollen. Gültig sind die Umbauten auch für Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssen ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Das neue Baurecht ermöglicht zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann, als das Altgebäude gestanden habe. Damit können Betrieben auch während der Baumaßnahemn weiter Tiere halten. Nach Fertigstellung müssen die alten Stallanlagen allerdings beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden.

Bundesregierung soll Finanzierungskonzept vorlegen

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorzulegen. Außerdem soll die Haltungskennzeichnung zeitnah auf die Produktionsstufen der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht ausgeweitet sowie weitere Tierarten aufgenommen werden.

Außerdem soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen weiter im Sinne eines praktikablen Ansatzes auf der Verarbeitungsstufe vereinfachen.

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