Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Tierwohlgerechter Stallumbau

Erleichterungen für Landwirte: Regierung legt Entwurf zum Baurecht vor

Damit Landwirte ihre Ställe gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio umbauen können, passt die Regierung nun das Baurecht an.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Koalition macht ihre Ankündigung wahr und bessert den Gesetzentwurf zur Erleichterung des tierwohlgerechten Stallumbaus nach. Laut vorliegendem Entwurf soll die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich beim Umbau von bestimmten gewerblichen Tierhaltungsanlagen erhalten bleiben. Diese Regelung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Errichtung eines Ersatzbaus gelten.

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend über den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Er soll Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen werden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Grundfläche und Höhe der Ställe erweitert

Beziehen soll sich die Regelung auf bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, die Ställe den Anforderungen an die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgesehenen Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio anzupassen. Durch die Baumaßnahme sollen die Grundfläche und die Höhe der Anlage vergrößert werden dürfen, wenn die vor dem Umbau geltende Höchsttierzahl eingehalten wird.

Gelten soll die Regelung für Tierhaltungsanlagen, die 2013 aufgrund einer Baurechtsänderung ihre Privilegierung verloren haben. Diese Ställe erhalten nunmehr für die genannten Maßnahmen Bestandsschutz. Die Regelung soll unter bestimmten Bedingungen auch für Ersatzbauten greifen. Dazu zählt, dass mit dem Ersatzbau keine stärkere Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist, der Standort im räumlichen Zusammenhang mit dem Standort der zurückzubauenden Anlage steht und die Errichtung des Ersatzbaus mit Nachbarschaftsinteressen zu vereinbaren ist.

„Wir ändern das Baugesetzbuch, um Tierhaltern, die ihren Tieren mehr Platz und eine tierwohlgerechte Haltung bieten wollen, den Umbau ihrer Ställe zu ermöglichen“, erläuterte die stellvertretende baupolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Franziska Mascheck. Wer jedem einzelnen Tier mehr Platz bieten möchte, könne dafür zukünftig größer bauen, solange die Tieranzahl gleichbleibe.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.