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Tierwohlumbau

Tierhaltungskennzeichnung: Bestenfalls durchwachsene Reaktionen

Während der Tierschutzbund das Gesetz zerreißt, fordern Branchenverbände ein rundes Gesamtkonzept für alle Tier- und Nutzungsarten. Die ITW befürchtet Wettbewerbsnachteile für deutsche Halter.

Lesezeit: 3 Minuten

Das heute vom Bundestag abgesegnete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die damit verknüpften baurechtlichen Änderungen sind in der Praxis und bei Fachleuten auf ein durchwachsenes Echo gestoßen.

Krüsken: Rechtsvorhaben müssen auch umsetzbar sein

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DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken lobte insbesondere die Änderungen des Baugesetzbuchs als „wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung“. Weitere müssten jedoch folgen. Weil beispielsweise die Sauenhaltung nicht mit einbezogen wird, sind nach Krüskens Auffassung Nachbesserungen über den Bundesrat dringend erforderlich.

Grundsätzlich erinnert der DBV-Generalssekretär den Gesetzgeber an seine Pflicht, rechtliche Vorgaben auch umsetzbar zu gestalten. Den hohen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung könnten die sauenhaltenden Betriebe jetzt schon seit zwei Jahren nicht nachkommen. Zudem fehle ein Gleichklang im Immissionsschutzrecht. „Es hilft nicht, das Baurecht für Tierwohl freizuschalten, wenn die Ställe im zweiten Schritt wegen den damit verbundenen Emissionen dann doch nicht geöffnet werden dürfen“, so Krüsken.

AbL: Kennzeichnung rasch ausweiten

Der AbL-Vorsitzender Martin Schulz begrüßt den Bundestagsbeschluss, macht aber Druck bei der Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Gastronomie und außer Haus; die Sauenhaltung müsse als nächstes folgen. Für Schulz ist auch wichtig, den Umbau der Tierhaltung auf alle Tierarten schnellst möglichst auszudehnen und die Finanzierungsfrage zu lösen.

ITW: Ohne Kontrollen nur eine Mogelpackung

Die Initiative Tierwohl (ITW) sieht bei dem Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung erhebliche Mängel und meldet sich mit einem dringenden Appell zu Wort. Die Tatsache, dass im Gesetz keine regelmäßigen Überprüfungen in festgelegten Zeitabständen der Schweineställe vor Ort vorgesehen sind, gefährdet ihm zufolge das Vertrauen der Verbraucher in das Engagement der Landwirte. ITW-Geschäftsführer Robert Römer drängt deshalb auch an dieser Stelle auf Nachbesserungen. Ansonsten drohe eine Mogelpackung.

Die ITW warnt zudem vor einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Tierhalter gegenüber ausländischen Betrieben, da diese sich nicht an der staatlichen Kennzeichnung beteiligen müssen. Fleisch aus dem Ausland muss also nicht gekennzeichnet werden. „Das macht deutlich, dass am Gesamtkonzept noch gearbeitet werden muss“, betonte ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. Er fordert: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten in Sachen Tierwohl, statt einer deutschen Insellösung mitten im europäischen Binnenmarkt.

Tierschutzbund: Gesetz verbrieft tierschutzwidrige Systeme

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, geht auf Totalopposition zum neuen Gesetz: „Das heute beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verhilft keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben. Wer das Gegenteil suggeriert, der täuscht die Öffentlichkeit, im schlimmsten Fall sogar bewusst.“

Nach Schröders Auffassung werden mit dem Gesetz „eindeutig tierschutzwidrige Haltungssysteme“ mit „Stall“ und „Stall+Platz“ gesiegelt und damit staatlicherseits dauerhaft legitimiert. „Wir erwarten, dass bei weiteren Entscheidungen der Bundesregierung der Tierschutz gestärkt und nicht weiter geschwächt wird“, erklärte der Verbandspräsident. Besonders die FDP müsse ihre Blockadepolitik gegen besseres Ordnungsrecht und mehr Anreizsysteme aufgeben.

Studie: Zahlungsbereitschaft steigt mit Haltungsstufe

Unterdessen zeigt eine aktuelle Studie des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen (NIM), dass die Zahlungsbereitschaft mit höheren Haltungskategorien steigt. Demnach sind Kunden beispielsweise bereit, für ein mit dem geplanten Siegel gekennzeichnetes Schweineschnitzel mit 250 g aus der Kategorie „Frischluftstall“, 1,99 € mehr zu bezahlen als für ein Schnitzel aus der Kategorie Stall.

Zudem soll eine Abwandlung des Kennzeichens - vor allem ein Design mit zusätzlicher Farbgebung - die Mehrpreisbereitschaft verstärken. Beim Schweineschnitzel aus dem „Frischluftstall“ zog die Mehrpreisbereitschaft im Rahmen der NIM-Studie damit auf 2,56 € an. Institutsvertreter Dr Matthias Unfried rät deshalb dazu, die Tierwohlkennzeichnung durch eine ampelähnliche Farbgebung zu ergänzen, ähnlich wie beim Nutri Score.

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