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Privilegierung nicht nur in viehdichten Regionen einschränken

Zurückhaltend zu dem Vorschlag der Länder Thüringen und Brandenburg, die vorgesehene Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Anlagen im Außenbereich auf viehdichte Regionen zu begrenzen, hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann geäußert.

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Zurückhaltend zu dem Vorschlag der Länder Thüringen und Brandenburg, die vorgesehene Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Anlagen im Außenbereich auf viehdichte Regionen zu begrenzen, hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann geäußert. Eine solche Regelung, die bei der Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Konstanz diskutiert wird, hätte laut Lindemann zur Folge, dass Investoren in benachbarte Gebiete ausweichen und die Probleme sich damit lediglich verlagern würden.

 

Ganz gut leben kann der Minister demgegenüber mit dem Vorschlag des Bundesbauministeriums, die Privilegierung von gewerblichen Anlagen einzuschränken, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (UVP). Voraussetzung sei jedoch, dass dabei ausschließlich die Bestandszahlen zugrundegelegt würden, die in Anlage 1 des UVP-Gesetzes verankert seien. Ausdrücklich ist Lindemann dagegen, den Bau großer Tierhaltungsanlagen in Zukunft generell zu unterbinden. Die Herausnahme größerer gewerblicher Anlagen aus der Privilegierung bedeute nicht, dass sie nicht mehr gebaut werden dürften. Allerdings bekämen die Gemeinden für solche Anlagen in Zukunft erheblich mehr Steuerungsmöglichkeiten. (AgE)

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