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Schweiz verlängert Übergangsfrist für betäubungslose Ferkelkastration

Der Schweizer Bundesrat hat die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis Ende 2010 verlängert.

Lesezeit: 1 Minuten

Das revidierte Tierschutzgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, verbietet, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Nach Angaben der ISN soll das Verbot gemäß der Verordnung aber erst 2010 wirksam werden. Auszuschließen ist nun auch nicht mehr, dass der Bundesrat sogar die bis 2011 mögliche Übergangsfrist voll ausschöpfen könnte. Die bisherige Fassung des Tierschutzgesetzes hätte ein Verbot der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung schon ab 2009 vorgesehen. Schweizer Metzger und Schweinehalter hatten sich gegen das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gewehrt, da die Alternativen teilweise noch erheblichen Forschungsbedarf aufweisen und bisher nicht praxistauglich sind.

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