Agrar-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel hat auf Anfrage der FDP ausführlich zu offenen Fragen bei der Ferkelkastration mit Isofluran Stellung genommen.
So unterstützt die Bundesregierung diese Art der Narkose, hält sie aber für nicht vorteilhafter oder förderwürdiger als die Jungebermast oder die Impfung gegen Ebergeruch. Grundsätzlich wichtig seien Aussagen zum Tierschutz, zur Arzneimittelsicherheit und zum Verbraucherschutz. „Ziel ist, dass alle drei Alternativen auf allen Stufen der Lebensmittelkette gleichberechtigt Akzeptanz finden, um größtmögliche Flexibilität für alle Akteure zu erhalten“, zitiert Fuchtel die Bundesregierung.
Ziel ist Mix aus allen drei Alternativverfahren
In der künftigen Praxis erwartet das Bundesagrarministerium, dass alle verfügbaren alternativen Verfahren eingesetzt werden. Die chirurgische Kastration unter Narkose könnte dabei einen Anteil von bis zu 50 % ausmachen, wobei dieser Anteil in Süddeutschland höher und in Norddeutschland niedriger sein dürfte. Genauere Zahlen gebe es derzeit nicht, so Fuchtel weiter. „Neben der Wirtschaftlichkeit wird die Akzeptanz der jeweiligen Verfahren auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette bis hin zum Verbraucher maßgeblich dafür sein, inwieweit die alternativen Verfahren verwendet werden“, so der Staatssekretär in seiner Antwort an die FDP.
Förderung von Narkosegeräten und Sachkundenachweis in Arbeit
Für die Anschaffung der Narkosegeräte hat der Haushaltsausschuss einen Förderumfang von 2 Mio. Euro beschlossen. Laut Fuchtel geht die Regierung von Preisen für ein Gerät zwischen 3.000 und 10.000 Euro aus. Fördergrundlagen und die Höhe der Förderung je Landwirt würden gerade erarbeitet. Wegen der geringen Kosten sei eine AFP-Förderung aber ausgeschlossen, heißt es. Die Länder könnten da aber selbst noch etwas auflegen.
Ebenso stehe noch nicht fest, mit wieviel Geld das BMEL die Schulung für die Landwirte unterstützen könne. Erwartet wird, dass zunächst 3.000 bis 5.000 Personen an einer Fortbildung zur Erteilung des Sachkundenachweises teilnehmen werden. Dieser untergliedert sich in einen theoretischen Lehrgang, die Praxisphase und die jeweiligen Prüfungen. Später gibt es dann noch Folgeschulungen zur regelmäßigen Überprüfung der praktischen Fähigkeiten. Dabei fallen stets Gebühren an, so Fuchtel.
Keine Gefahr für die Ferkel
Die Liberalen möchten noch wissen, wie die Bundesregierung eine angemessene Narkosetiefe der Ferkel sicherstellen will, wenn diese verschiedene Alter und Gewichte haben. Denn die Atemmasken gibt es nur in Einheitsgröße und eine Dosiermöglichkeit für die Anflutungsmenge des Narkosegases fehlt. Staatssekretär Fuchtel verweist dazu auf die Schweiz, wo seit zehn Jahren fast alle Ferkel unter Isofluran kastriert werden. Bei ordnungsgemäßer Anwendung würden die auf dem Markt verfügbaren Narkosegeräte grundsätzlich eine ausreichende Narkosetiefe mit chirurgischer Toleranz gewährleisten. Das wird auch Teil der Prüfung und Zertifizierung der Geräte sein.
„Durch die Isoflurannarkose gibt es keine höheren Ferkelverluste bei der Kastration. In der Schweiz waren 14 % der Ferkel aufgrund von Mängeln im Arbeitsablauf oder von einer zu knapp eingestellten Einleitungszeit der Geräte ungenügend betäubt. Diese Erfahrungen haben wir bei der Erarbeitung der Verordnung zur Durchführung der Isofluranbehandlung durch sachkundige Personen berücksichtigt“, erklärt Fuchtel.
Geräte müssen manipulationssicher Einsätze aufzeichnen
Die Narkosegeräte sollen übrigens „manipulationssicher“ sein. Das bedeutet, dass es nicht möglich sein darf, mit Täuschungsabsicht Einfluss auf die automatische Aufzeichnung zu nehmen. Einfache manuell zu bedienende Zähler reichen nicht aus. „Eine manipulationssichere Aufzeichnung ist erforderlich, damit die zuständige Behörde kontrollieren kann, dass das Gerät bei den auf dem jeweiligen Betrieb durchgeführten Kastrationen benutzt wurde“, sagt der Staatssekretär und ergänzt: „Die Aufzeichnungen dienen gemeinsam mit weiteren Informationen wie der vom Tierarzt abgegebenen Menge an Isofluran oder der Anzahl kastrierter Ferkel des jeweiligen Betriebes der zuständigen Behörde zur Kontrolle.“ Sollte dabei etwas nicht passen, müssten die Länder Sanktionen gegen den Betrieb veranlassen.