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ISN irritiert

Tönnies hebt Vorkosten an

Etliche Schweinehalter und Vermarkter müssen mit höheren Vorkosten für die Schlachtung rechnen. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands kritisiert den Schlachtkonzern Tönnies.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Schlachtunternehmen Tönnies/Reisinger hat laut Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) gestern den Viehvermarktern bzw. seinen Schweineeinsendern mitgeteilt, die Schlachthofvorkosten um 0,69 € pro Schwein anzuheben. Die Erhöhung soll ab dem 15.01.2024 gelten.

Steigende Lohnkosten

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Als Gründe für diesen Anstieg würden erhebliche Steigerungen u.a. bei den Klassifizierungsgebühren und bei den Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren, wie auch den Lohnkosten angeführt. Zudem würden „seit wenigen Wochen seitens der Behörden Kosten für die Routinekontrollen im Rahmen des Vieh- und Fleischgesetzes rückwirkend bis 2019 in Rechnung gestellt“.

ISN: Schlachthofvorkosten Relikt aus vergangenen Zeiten

Aus Sicht der ISN sind Schlachthofvorkosten jedoch ein Relikt aus vergangenen Zeiten und entsprechen nicht mehr der aktuell geltenden Rechtslage. Die Preisfeststellung für Schlachtschweine beziehe sich auf eine Anlieferung frei Schlachtstätte. Kosten, die durch Erfassung, Transport und Abrechnung des Viehvermarktungsunternehmens entstehen, also vor Anlieferung an den Schlachthof, könnten als Vorkosten in den Abrechnungen in Ansatz gebracht werden – Kosten, die auf dem Schlachthof entstehen, allerdings nicht. Sie müssten vom Schachthof aus der Marge beglichen werden, wie es auch beim Großteil der Kosten (Schlachtkosten etc.) der Fall sei.

Auf die Schweinehalter kämen seitens der Viehvermarkter ohnehin Forderungen nach Weitergabe der gestiegenen Kosten auf Handelsebene (Steigerung der Maut, CO2-Bepreisung etc.) zu.

„Jetzt hier seitens des Unternehmens Tönnies auch noch durch unberechtigte Kostenpositionen aufzuspringen, ist unangebracht. Hier könnte man zur Abwechslung auch mal die (unbestrittene) Kostensteigerung im Schlachthof im Fleischverkauf an den Lebensmitteleinzelhandel und die Fleischverarbeiter weitergeben. Nicht immer den scheinbar einfachsten Weg wählen!“, äußerte sich die ISN in einer Stellungnahme zum Thema.

Ihre Empfehlung: Viehvermarkter sollten die Rechnungsstellung von Schlachthofvorkosten je Tier in ihren Abrechnungsmodalitäten mit dem Unternehmen Tönnies im Rahmen der anstehenden Jahresgespräche nicht akzeptieren.

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