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EU-Kommission will Schlachttransporte auf neun Stunden begrenzen

Aus Brüssel ist ein Entwurf zur Neuregelung von Tiertransporten durchgesickert. Die Vorgaben verschärfen sich damit deutlich. Es geht um Fahrzeiten, Platz, die Versorgung der Tiere und neue Strafen.

Lesezeit: 5 Minuten

Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor, aus dem der Nachrichtendienst Agra-Europe berichtet.

Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, das Tierwohl zu verbessern. Daneben sollen die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und besser durchsetzbar werden.

Bis zu fünf Jahre Übergangszeit

Den betroffenen Akteuren sollen graduelle Anpassungen ermöglicht werden, unter anderem durch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren.

Nach derzeitigem Stand dürfte die EU-Kommission ihren Vorschlag am 6. Dezember offiziell machen; bis dahin muss noch mit Änderungen gerechnet werden. Sollen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu anderen Zwecken als der Schlachtung per Straße transportiert werden, so will die Kommission die Dauer auf 21 Stunden begrenzen, wobei nach zehn Stunden eine Pause eingelegt werden muss. Sofern den Tieren nach Vollendung der maximalen Transportzeit eine eintägige Pause außerhalb des Fahrzeugs gewährt wird, kann ein erneuter Transport für höchstens 21 Stunden erfolgen.

Ein Weitertransport per Schiff muss sich indes an die erste Etappe anschließen, und auch nach dem Seetransport dürften die Tiere maximal 21 Stunden auf der Straße verbracht werden.

Tiere vor Frost schützen

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Straßenfahrzeuge abgedeckt werden und die Luftzirkulation kontrolliert werden muss, um die Tiere vor Verkühlung zu schützen. Sollten die Temperaturen auf minus 5° oder tiefer fallen, so will die Kommission die Transportzeit zusätzlich auf neun Stunden begrenzen.

Dasselbe Zeitlimit soll für Transporte zwischen 10 Uhr und 21 Uhr gelten, sobald die Temperaturen zwischen 25°Celsius und 30°Celsius liegen. Sollte es noch wärmer werden, dürfen die Tiere nur noch zwischen 21 Uhr und 10 Uhr verbracht werden.

Fütterungssystem für Kälber

Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen sollen der Kommission zufolge höchstens acht Stunden transportiert werden dürfen. Futter sollen die Jungtiere gemäß dem Entwurf spätestens alle neun Stunden erhalten müssen. Ausnahmen für längere Wegstrecken sind möglich, sofern ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist.

Nicht länger als neuen Stunden dürften gemäß dem Vorschlag Ferkel mit einem Gewicht von weniger als 10 kg und Fohlen im Alter von weniger als vier Monaten transportiert werden, solange die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt. Für noch keine fünf Wochen alte Kälber, die unter 50 kg wiegen, sowie Ferkel, Lämmer und Zicklein im Alter von weniger als drei Wochen soll die maximale Transportstrecke auf weniger als 50 km festgelegt werden.

Tierarzt entscheidet

Im Grundsatz sollen alle Tiere als nicht transportfähig gelten, sobald sie sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können. Auch Dehydration, offene Wunden und Organvorfälle, weit fortgeschrittene Trächtigkeit sowie noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren will die Kommission zu Ausschlusskriterien machen.

Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, unter anderem wenn die Verletzung oder Erkrankung als minderschwer eingestuft wird und durch den Transport kein zusätzliches Leid hervorgerufen würde. Im Zweifelsfall soll ein Veterinär zu Rate gezogen werden.

Bei Geflügel soll die Transportzeit für Transporte aller Zwecke inklusive der Be- und Entladevorgänge im Grundsatz maximal zwölf Stunden betragen dürfen. Für Küken ist eine doppelt solange Frist vorgesehen, sofern der Prozess innerhalb von zwei Tagen nach dem Schlupf abgeschlossen ist. Bei Hennen am Ende der Legeperiode sollen wiederum höchstens zehn Stunden zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

Zertifizierung für Drittstaaten

Für Tiertransporte in Drittländer will die Kommission eine Zertifizierung der Unternehmen zur Voraussetzung machen. Damit soll sichergestellt werden, dass das EU-Recht bis zur Ankunft am Zielort eingehalten wird. Verlassen sollen die Exporte die Gemeinschaft nur durch spezielle „exit points“, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festzulegen sind. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt werden und die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren funktioniert.

Grundsätzlich angepasst werden sollen mit dem Kommissionsvorschlag die bislang geltenden Anforderungen an den zur Verfügung stehenden Platz. Grundlage sollen die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sein.

Verfolgt werden sollen die Transporte künftig per Echtzeit-Ortung, und zwar auch im Fall von Straßenfahrzeugen. Die entsprechenden Informationen sollen in die EU-Datenbank für Tiertransporte (TRACES) eingebunden werden, wo sie fünf Jahre lang verfügbar bleiben sollen.

Abschreckende Strafen

Strafen bei Verstößen will die EU-Kommission in die Hände der Mitgliedstaaten legen. Die Sanktionen müssten „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, lautet die Maßgabe aus Brüssel. Freigestellt werden soll den Regierungen, über das EU-Recht hinausgehende Regelungen zu erlassen. Reguliert werden können damit allerdings nur Transporte, die nicht das Territorium anderer Mitgliedstaaten berühren.

Auch für die Kommission sieht der Entwurf wichtige Kompetenzen vor. Per delegiertem Rechtsakt soll die Behörde unter anderem über die Vorgaben bezüglich der Transportfähigkeit, der Wasserversorgung und des Platzangebots entscheiden können. Auch über Fragen in Bezug auf den Umgang mit den Tieren während beziehungsweise nach dem Transport und auf die eingesetzten Gerätschaften will die Kommission befinden.

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