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BTV in NRW und Niedersachsen

Blauzunge: Auflagen für Transport und Handel vereinfacht

Kälber, Rinder oder Schafe aus NRW und Niedersachsen können wieder ohne Auflagen in die Niederlande und Belgien transportiert werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach den bestätigten Blauzungenfällen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelten diese Bundesländer und auch Bremen als nicht-frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Obwohl in den Niederlanden deutlich früher und mehr Fälle aufgetreten waren, war der Handel und Transport von für die Krankheit empfänglichen Zucht- und Nutztieren nur unter Auflagen möglich.

Das hatte unter anderem den Export von Nutzkälbern beeinflusst. So mussten Kälber unter 90 Tagen einen negativen PCR-Test aufweisen und gegen Ektoparasiten behandelt sein.

Doch diese Auflagen sind jetzt wieder aufgehoben: Der Handel von Tieren zwischen den Bundesländern in den der Blauzungenvirus Serotyp 3 zirkuliert sowie den Niederlanden und auch Belgien ist wieder ohne Auflage möglich. Das berichten die zuständigen Behörden.

Eine detaillierte Auflistung der Vorgaben finden sie für Niedersachsen hier:

Und für Nordrhein-Westfalen hier: www.lanuv.nrw.de/blauzunge

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