Nach den bestätigten Blauzungenfällen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelten diese Bundesländer und auch Bremen als nicht-frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Obwohl in den Niederlanden deutlich früher und mehr Fälle aufgetreten waren, war der Handel und Transport von für die Krankheit empfänglichen Zucht- und Nutztieren nur unter Auflagen möglich.
Das hatte unter anderem den Export von Nutzkälbern beeinflusst. So mussten Kälber unter 90 Tagen einen negativen PCR-Test aufweisen und gegen Ektoparasiten behandelt sein.
Doch diese Auflagen sind jetzt wieder aufgehoben: Der Handel von Tieren zwischen den Bundesländern in den der Blauzungenvirus Serotyp 3 zirkuliert sowie den Niederlanden und auch Belgien ist wieder ohne Auflage möglich. Das berichten die zuständigen Behörden.
Eine detaillierte Auflistung der Vorgaben finden sie für Niedersachsen hier:
Und für Nordrhein-Westfalen hier: www.lanuv.nrw.de/blauzunge