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Schaf- und Rinderseuche

Amtlicher Verdacht der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

In einer Schafhobbyhaltung mit 30 Tieren im Landkreis Ammerland besteht der Verdacht auf Blauzungenkrankheit. Der Betrieb wurde gesperrt.

Lesezeit: 1 Minuten

In einem Schafe haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland besteht der amtliche Verdacht der Blauzungenkrankheit. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv, informiert das niedersächsische Landwirtschaftsministerium.

Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut steht derzeit noch aus. Der Betrieb (eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen) wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt, es dürfen derzeit also keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Das erkrankte Tier wird behandelt.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird. Der derzeit letzte bestätigte BTV-Ausbruch in Deutschland war am 13. Oktober in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen am 13. September 2009.

Falls die Proben aus dem Landkreis Ammerland des FLI positiv ausfallen, wäre dies mit dem Verlust des sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verbunden. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

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