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NRW verliert Freiheitsstatus

Blauzunge in Deutschland bestätigt: Was Schaf- und Rinderhalter jetzt wissen müssen

Der erste Fall der Blauzungenkrankheit ist bei einem Schaf im Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen) bestätigt. Damit verliert NRW den Freiheitsstatus. Experten erwarten eine schnell Ausbreitung.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem sich die Blauzungenkrankheit (BTV) in den letzten Wochen sehr stark in den Niederlanden ausgebreitet hatte (mehr als 1.100 bestätigte Fälle, Stand 12.10.) und es einen ersten Verdachtsfall in Deutschland gab, hat sich der nun bewahrheitet: Die Infektion mit dem Virus ist bei einem einzelnen Schaf im Kreis Kleve hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits vorsorglich gesperrt. Die anderen Tiere an diesem Standort zeigen keine Anzeichen für die Erkrankung.

Damit ist die Blauzungenkrankheit nach zweijähriger Pause zurück in Deutschland, teilt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) mit. Erst im Juni war Deutschland offiziell als "frei von BTV" anerkannt worden.

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Und am Montag (30.10.) gab es weitere Fälle:

Was bedeutet das für den Tierhandel?

Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren, so das MLV NRW. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.

Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt, über deren Ergebnis werde noch informiert.

Was sollten Landwirte bei Verdacht auf Blauzunge tun?

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu wenden. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.

Hintergrund: Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es gibt keine Bedenken beim Verzehr von Milch- oder Fleischprodukten von ggf. infizierten Tieren.

Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul.

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