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BTV - Blauzungenkrankheit

Blauzunge: Deutschland ist seuchenfrei – Impfen bleibt wichtig

Ganz Deutschland ist jetzt offiziell „seuchenfrei“ von der Blauzungenkrankheit. Um einen erneuten Ausbruch der Tierseuche zu vermeiden, empfehlen Experten das Impfen von Rindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die meisten Bundesländer galten bereits seit letztem Jahr als frei von Blauzunge. Jetzt hat auch ganz Deutschland den Status „seuchenfrei“ von der EU-Kommission erhalten. Der letzte Fall der Blauzungenkrankheit (BTV) war im Februar 2021 aufgetreten.

Vorsorge: Frühzeitige und vollständige Impfungen

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Ein erneuter Ausbruch der Tierseuche hätte schwerwiegende Folgen: Dann gilt eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 km. Wiederkäuer dürfen die Restriktionszone nur verlassen, wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen die BTV besitzen. Kälber bis zu einem Alter von 90 Tagen dürfen nur dann aus der Sperrzone transportiert werden, wenn die Muttertiere vollständig gegen Blauzunge geimpft sind.

Vollständiger Impfschutz heißt, dass mindestens zwei Impfungen im Abstand von ca. 21 Tagen durchgeführt und eine vom Hersteller vorgegebene Zeit bis zur Bildung der schützenden Antikörper abgewartet wurde. Wenn Tierhalter erst mit Beginn der Sperrzone ihre Tiere impfen, so können diese erst nach mehreren Monaten verbracht werden.

Um den Freiheitsstatus nicht zu gefährden und auch um Tiere zu schützen, empfiehlt unter anderem das hessische Landwirtschaftsministerium die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Dazu sollten sich Tierhalter mit der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung setzen, die eine Blauzungen-Impfung vorab genehmigen muss.

Nachbarländer noch nicht Seuchenfrei

Benachbarte Länder wie Luxemburg, Frankreich, Italien sowie die Schweiz gelten nicht als frei von der Blauzungenkrankheit. Beim Zukauf von Tieren aus nicht BTV-freien Regionen benötigen diese ein amtliches Gesundheitszertifikat mit einer besonderen BTV-Garantie der Veterinärbehörde des Herkunftsbetriebes.

Hintergrund: Stechmücken übertragen Virus

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern. Bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen das Virus. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul.

Mit dem Geltungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 wird die BTV-Bekämpfung für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit sich diese Seuche nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme gibt.

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