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Baden-Württemberg: Impfzuschüsse sollen Blauzungenkrankheit verhindern

Baden-Württemberg möchte sich ab September bei der Blauzungenkrankheit durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung absichern.

Lesezeit: 2 Minuten

Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, hält Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit weiterhin für dringend erforderlich.

Risiko ist weiterhin da

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Durch rückläufige Impfzahlen steige zunehmend das Risiko eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg, betonte Hauk. Da an der Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz aktuell das höchste Eintragsrisiko besteht, möchte die Landesregierung und die Tierseuchenkasse dort eine besonders hohe Impfquote erreichen. Dafür möchten sie mit einer höheren Bezuschussung zu den Kosten die freiwillige Impfung anregen.

Drei Impfzonen

In Baden-Württemberg wurden hierzu drei Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingerichtet:

Impfzone 1:Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz ->Zuschuss: 3,50€ je Impfung

Impfzone 2: restliche Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg mit Ausnahme des Neckar-Odenwald-Kreis -> Zuschuss: 2,00€ je Impfung

Impfzone 3: Neckar-Odenwald-Kreis und die gesamten Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen -> Zuschuss: 1,00€ je Impfung

Bei Schaf und Ziege bleiben die Unterstützungssätze in der Impfzone 3 gleichfalls unverändert, in den Impfzonen 2 und 3 erhöhen sie sich entsprechend.

Minister Hauk appelliert an die Landwirte: „Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die wiederkäuerhaltenden Betriebe im gesamten Land. Daher bitten wir die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen.“

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