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Tiertransport: Transportfähigkeit von Rinder vorab bewerten

Darf eine lahmende Milchkuh auf den LKW? In welchen Fällen gilt ein Transportverbot von Rindern? Tierärztin Anika Lücking erklärt, worauf vor dem Transport von Rindern zu achten ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Anika Lücking ist Tierärztin und Beraterin beim bsi Schwarzenbek. Das Institut bietet Schulungen und Beratung an zum Thema Tierschutz bei Transport und Schlachtung für Unternehmen, Verbände oder Behörden.

Frau Lücking, Sie beraten und schulen zum Thema Tierschutz bei Tiertransporten. Weshalb ist das Beurteilen der „Transportfähigkeit“ so wichtig?

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Lücking: Grundsätzlich gilt gemäß Tierschutzgesetz, dass Tieren ohne ­vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Verletzungen zugefügt werden dürfen. Das gilt auch für den Transport von Rindern, sei es zum Schlachthof oder zu einer Auktion. Verantwortlich ist, wer das Tier transportiert – aber auch der Landwirt, der das Tier zum Transport abgibt.

Wie lässt sich beurteilen, ob ein Tier „transportfähig“ ist?

Lücking: Das ist nicht immer einfach. Entscheidend ist unter anderem der Allgemeinzustand der Tiere. Sie dürfen keine Verletzungen haben und nicht krank sein. Auch Lahmheiten zählen dazu, weil ein Rind in dem Fall sein Gewicht während der Fahrt nicht ohne Schmerzen ausbalancieren kann. Typische Anzeichen für Schmerzen generell sind z. B. eine Schonhaltung wie ein aufgekrümmter Rücken, eine erhöhte Atemfrequenz oder Schwitzen, sowie hängende Ohren oder gar Zähneknirschen. Ob ein Tier transportiert werden darf, ist auch abhängig von der Transportart: Ein Langstreckentransport ist ­anders zu bewerten als ein Einzeltiertransport über wenige Kilometer.

Wann dürfen Rinder nicht transportiert werden?

Lücking: Wenn der Transport zu zusätzlichen Schmerzen und Leiden führen würde. Außerdem gilt ein Transportverbot für Kühe vier Wochen vor und sieben Tage nach dem Kalben. Bei Kälbern muss der Nabel abgetrocknet sein und sie müssen mind. 28 Tage alt sein – ausgenommen davon: Landwirte transportieren eigene Kälber im eigenen Fahrzeug max. 50 km.

Was sollten Landwirte machen, wenn sie sich nicht sicher sind?

Lücking: Bei Unsicherheit ist immer ein Tierarzt hinzuzuziehen, der ggf. die Transportfähigkeit bescheinigt. Doch im Zweifel gilt: Das Tier nicht transportieren! Besonders bei stark ­abgemagerten Milchkühen sollte man immer hinterfragen, ob das Tier wirklich noch schlachttauglich ist.

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