Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Stellungnahme

BMEL: Kein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittländer

Das Landwirtschaftsministerium plant kein nationales Verbot von Lebendtierexporten in Drittländer. Auf EU-Ebene will sich Deutschland weiter für strengere Standards einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung stellt klar: Ein nationales Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten wird nicht kommen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält ein Exportverbot nicht dafür geeignet Tierschutzprobleme zu lösen bzw. Transportbedingungen zu verbessern. Vielmehr sei ein Verbot rechtlich gesehen „unverhältnismäßig“. Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene weiter einsetzen für die Überarbeitung von Tiertransportrechten und gemeinsamer Standards.

Mit seiner aktuellen Stellungnahme antwortet das BMEL auf eine Entschließung des Bundesrates von Februar 2021.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Abfertigung über Mitgliedstaaten möglich

Die Bundesregierung macht auch klar, dass nach dem derzeit geltenden Unions- und WTO-Recht die Möglichkeit besteht, einen Drittlandtransport in einem anderen EU-Mitgliedstaat der EU abzufertigen. Somit bestehe die Möglichkeit ein nationales Verbot zu umgehen.

Gefordert wird ein Ausfuhrverbot zum Schutz von Tieren bei und/oder nach dem Transport. Um dies zu entscheiden, bräuchte es laut BMEL allerdings belastbare und valide Nachweise für umfassende und erhebliche tierschutzwidrige Praxis für jedes einzelne Land, in das ein Transport von Tieren verboten werden soll.

Veterinärbescheinigungen bereits zurückgezogen

Zudem schränke Deutschland die Transporte von Lebendtieren in bestimmte Drittländer bereits ein. Dabei verweist das BMEL darauf, dass zum 1. Juli 2023 bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken zurückgezogen wurden. Das betrifft Veterinärbescheinigungen für Zuchtrinder für die Staaten Ägypten, Algerien, Irak, Iran, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate. Für Mast- und Schlachttiere wurden entsprechende Veterinärbescheinigungen bereits in einem früheren Schritt zurückgezogen und werden nicht mehr verhandelt.

Verhandlungen auf EU laufen weiter

Das BMEL betont, dass es sich auch weiterhin intensiv für den Schutz von Tieren beim Transport einsetzen will. Neben einem EU-weiten Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sei auch möglich bestimmte Drittländer mit der EU auszuschließen. Dabei sind sich die Mitgliedstaaten allerdings noch uneinig.

Die komplette Stellungnahme der Bundesregierung vom 1.3.203 zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten lesen Sie hier:

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.