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Wichtige Abstimmung

TVT: Drohendes Antibiotika-Verbot verstößt gegen Tierschutz

Nach dem Deutschen Tierschutzbund schließt sich auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz dem Widerstand gegen ein Verbot wichtiger Antibiotika an, wie es Martin Häusling zur Abstimmung stellt

Lesezeit: 5 Minuten

Der Unmut bei Tierärzten, Landwirten, Jägern und sogar bei Tierschützern über das vom Grünen Europaabgeordneten Martin Häusling forcierte Verbot von wichtigen Antibiotika für Nutztiere ebbt nicht ab.

Nun meldet sich auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) zu Wort. So unterstütze man zwar die Zielrichtung, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung zu unterbinden. Allerdings sei die Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten für Nutz-, Haus- und Heimtiere dafür keineswegs zielführend.

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„Tieren eine notwendige antibiotische Behandlung zu verweigern ist tierschutzwidrig! Ein Verbot dieser Behandlungen trägt kaum dazu bei, Antibiotikaresistenzen zu vermeiden oder das Tierwohl bei Nutztieren zu verbessern. Hier sind in den jeweiligen Themenbereichen eigene Strategien zu verfolgen“, so Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT. Deshalb unterstützt die TVT, ebenso wie der Deutsche Tierschutzbund, die Initiativen der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), die sich gegen das Verbot aussprechen.

Häuslings Resolution nicht geeignet

Aus Sicht der TVT ist die Argumentation, dass die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung die Resistenzen bei den Menschen fördert, ist nur bedingt richtig. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der beim Tier auftretenden Resistenzen gehe auf den Menschen über und betreffe in erster Linie Landwirte und Tierärzte. Der allergrößte Teil der beim Menschen auftretenden Resistenzen – wie zum Beispiel multiresistente Krankenhauskeime – werden von diesen selbst produziert, betont die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz.

Gleichwohl sei es wichtig, im Sinne des One-Health-Ansatzes sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und eine Verringerung des Einsatzes von Antibiotika zu sorgen.

Für eine weitere Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist es aus Sicht der Tierärzte notwendig, das Tierwohl bei der Tierhaltung und der Tierzucht, insbesondere beim Geflügel, deutlich zu verbessern. Gut gehaltene Tiere, bei deren Zucht keine extremen Leistungen, sondern eine stabile Gesundheit in Vordergrund stehen, würden weit seltener antibiotisch behandelt als Tiere, deren natürlichen Anpassungsfähigkeiten durch extreme Zuchtziele und eine defizitäre Haltung überfordert werden. Dem müsse durch strengere gesetzliche Regelungen in der Tierhaltung und der Tierzucht entgegengewirkt werden, heißt es.

Bereits jetzt gebe es gesetzliche nationale Regelungen, die den Einsatz von Reserveantibiotika im Tierbereich weitgehend einschränken. Dieses betrifft die Cephalosporine der 3. und 4. Generation und die Fluorchinolone. Die oft angeführten Carbapeneme würden in der Tiermedizin gar keine Anwendung finden.

Die TVT fordert eine sachliche Diskussion fern von gegenseitigen polemischen Vorwürfen. So müsse im Sinne des One-Health-Gedankens ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika gefördert werden und der Einsatz sowohl im Tier- als auch im Humanbereich weiter verringert werden.

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Darum geht es

Am 28. Januar 2022 tritt die Verordnung über Tierarzneimittel in Kraft. Es geht jetzt noch darum, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen. Im Ausschuss für Umweltfragen des EU- Parlaments (ENVI) wurde Mitte Juli über einen von der Kommission dazu vorgelegten Verordnungsentwurf abgestimmt. Leider hat der ENVI den wissenschaftlichen Kommissions-Vorschlag abgelehnt, obwohl der Vorschlag fachliche mit allen relevanten (wissenschaftlichen) Institutionen, also Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), EFSA, ECDC, OIE und WHO abgestimmt war. Das Europäische Parlament wird nun Mitte September über den Vorschlag abstimmen.

Wenn der im ENVI beschlossene Entschließungsantrag des verantwortlichen Berichterstatters Häusling nun auch im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, dann wäre ein komplettes Anwendungsverbot von Fluoroquinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin kaum mehr abzuwenden, mahnte jüngst der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt). Von dem Anwendungsverbot wären alle Tierarten betroffen mit dramatischen Auswirkungen für die Therapie von Tieren. Auch Ausnahmen für Einzeltiere wären dann nach dem derzeitigem Rechtsrahmen nicht mehr möglich. Viele bakterielle Infektionen bei Tieren könnten dann nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden. Das hätte erhebliche Auswirkungen für den Tierschutz bei Hunden, Katzen, Pferden und Nutztieren!

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Büro Häusling stellt klar

Der Europaabgeordnete Martin Häusling sieht sich indes ungerechtfertigt in der Kritik. Sein Büro stellt klar:

"In dem Artikel geben Sie die vereinfachte Beschreibung des BPT wieder, die suggeriert, das Veto des Umweltausschusses würde sich nicht auf die Empfehlungen der EMA stützen. Das ist nicht korrekt, denn auch Martin Häusling unterstützt den Vorschlag der EMA, denn sein Veto des delegierten Rechtsakts bezieht sich direkt darauf. Aus Sicht der Grünen und des Umweltausschusses problematisch ist jedoch vor allem, dass einige Aspekte der EMA-Vorschläge durch die EU-Kommission nicht übernommen wurden.

So rät die EMA beispielsweise anstelle der Antibiotika auch zu‚ alternativen Behandlungen‘ zu greifen und führt dann ausdrücklich ‚alternative Managementstrategien zur Vermeidung, Behandlung oder Kontrolle solcher Infektionen‘ an. Deshalb enthält das Veto Herrn Häuslings auch folgenden Passus: “the Commission delegated regulation deviates from the advice from EMA, which in addition to ‘alternativetreatment’ explicitly refers to ‘alternative management strategies other than the use of antimicrobials exist to prevent, treat or control such infections’ in the context of the third criterion”.

Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, dass der EP-Umweltausschuss sich über die Empfehlungen der WHO, EMA und EVSAC hinwegsetzt, ganz im Gegenteil, er sieht die Empfehlungen nicht ausreichend im Kommissionsvorschlag umgesetzt. Ferner steht auch die grüne Partei hinter dem Einwand des ENVI-Ausschusses, nicht aber hinter dem delegierten Rechtsakt der Kommission."

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