Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Gerichtsentscheidung

USA: Label „Veganer Schinken“ ist legitim

Laut einem US-Bezirksgericht hat die Tofurky Company überzeugend dargelegt, dass Verbraucher durch Produktnamen wie „Schinken“, "Burger" oder "Wurst" kombiniert mit "vegan" nicht irregeführt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Hersteller von Fleischsubstituten hat im US-Bundesstaat Louisiana mit einer Klage gegen die dortigen Bezeichnungsvorschriften für die eigenen Erzeugnisse am Montag vergangener Woche einen gerichtlichen Erfolg erzielt. Nach dem Urteil des Richters Brian A. Jackson vom US-Bezirksgericht für den Middle District of Louisiana in der Hauptstadt Baton Rouge ist das betreffende Landesgesetz verfassungswidrig und schränkt die Werbesprache unzulässig ein.

Die Tofurky Company habe als Kläger überzeugend dargelegt, dass Verbraucher keineswegs durch Produktnamen irregeführt würden, die Begriffe wie „Geflügel“, „Burger“, „Schinken“, „Bacon“ und „Wurst“ mit Attributen wie „vegan“ und „pflanzenbasiert“ kombinierten. Dagegen sei das geltende Landesgesetz, das solche Bezeichnungen verbiete, nicht nachvollziehbar.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Geschäftsführer der Tofurky Company, Jaime Athos, erklärte, das Gesetz verschaffe den Fleischproduzenten einen unfairen Wettbewerbsvorteil. „Dieses Urteil ist eine Warnung für die Gesetzgeber in anderen Bundesstaaten, die offensichtlich vergessen haben, dass sie den Interessen ihrer Wähler zu dienen haben und nicht allein denen bestimmter Firmen“, sagte Athos.

Einheitliche Leitlinie für Bezeichnung von pflanzlichen Ersatzprodukten geplant

Allerdings sind die Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch- und auch für Milchsubstitute in den einzelnen Bundesstaaten recht unterschiedlich. Teilweise ist die Werbung mit Produktbezeichnungen wie „Pflanzenbasierte Wurst“ ausnahmslos verboten, während woanders zum Beispiel lediglich Vorschriften für die Schriftgröße von Attributen wie „Pflanzenbasiert“ und „Vegan“ greifen.

Unterdessen plant die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit (FDA) in Washington, bis Ende Dezember 2022 eine Leitlinie für die Bezeichnung von pflanzenbasierten Alternativen für Lebensmittel aus der Tierproduktion sowie für das Labeling von „pflanzenbasierter Milch“ vorzulegen.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.