News

Baden-Württemberg: Erinnerung an FAKT-Vorantrag

Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erinnert alle FAKT-Antragsteller ihre Voranträge bis zum 17.12.2018 abzuschließen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Baden-Württembergische Landwirtschaftsministerium will den Finanzmittelbedarfs für das Agrar- und Umweltprogramm FAKT 2019 ermitteln. Dazu soll jeder FAKT-Antragsteller einen Vorantrag stellen. Darin erklärt er, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehalten, erweitern oder in weitere FAKT-Maßnahmen einsteigen möchte. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.

Bitte schließen Sie die Voranträge bis zum 17.12.2018 ab. Ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag im FIONA-System vor.

Newsletter bestellen

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Voranträge, die Sie nach Abschluss wieder geöffnet haben, müssen Sie bis spätestens 17. Dezember erneut abschließen.