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Baden-Württemberg: Erinnerung an FAKT-Vorantrag

Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erinnert alle FAKT-Antragsteller ihre Voranträge bis zum 17.12.2018 abzuschließen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Baden-Württembergische Landwirtschaftsministerium will den Finanzmittelbedarfs für das Agrar- und Umweltprogramm FAKT 2019 ermitteln. Dazu soll jeder FAKT-Antragsteller einen Vorantrag stellen. Darin erklärt er, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehalten, erweitern oder in weitere FAKT-Maßnahmen einsteigen möchte. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.

Bitte schließen Sie die Voranträge bis zum 17.12.2018 ab. Ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag im FIONA-System vor.

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Voranträge, die Sie nach Abschluss wieder geöffnet haben, müssen Sie bis spätestens 17. Dezember erneut abschließen.

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