Leserfrage: Was darf ich mit grünem Kennzeichen transportieren?
Betriebseigene Traktoren eignen sich gut für den Transport von Baustoffen oder anderen Gütern. Hier müssen Sie darauf achten, welche Kennzeichen Sie nutzen und zu welchem Zweck sie fahren.
Ich habe einen Führerschein der Klasse T. Darf ich mit meinem Schlepper und Anhänger mit grünen Kennzeichen Sand oder Steine für den eigenen Betrieb fahren? Gilt das grüne Kennzeichen auch für den Transport von Kartoffelsteinen, die bei der landwirtschaftlichen Produktion anfallen?
Antwort:
Mit dem Schlepper dürfen Sie steuerfrei, d.h. mit dem grünen Kennzeichen, auch Sand oder Steine für den eigenen Betrieb transportieren. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Nutzung für den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Dazu gehören beispielsweise neben Materialien für die Errichtung oder Sanierung von Ställen oder Maschinenhallen auch Baustoffe für das zum Betrieb gehörende Wohnhaus. Nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Zugmaschinen wie Traktoren, von der Steuer ausgenommen, solange sie ausschließlich im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden.
Privatfahrten sind hingegen steuerpflichtig. Dazu zählt bspw. auch der Transport von Baustoffen, für Verwandte oder Bekannte, die ein Wohnhaus in einer naheliegenden Neubausiedlung errichten. Sollten die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht mehr gegeben sein, so müssen Sie unverzüglich das zuständige Hauptzollamt schriftlich darüber informieren.
Wenn Sie nicht regelmäßig steuerpflichtige Nutzungen Ihrer Maschinen anzeigen, können Sie das grüne Kennzeichen in der Regel aber weiter verwenden.
Heinz Haarlammert
Polizeihauptkommissar a. D.
Ladbergen
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Ich habe einen Führerschein der Klasse T. Darf ich mit meinem Schlepper und Anhänger mit grünen Kennzeichen Sand oder Steine für den eigenen Betrieb fahren? Gilt das grüne Kennzeichen auch für den Transport von Kartoffelsteinen, die bei der landwirtschaftlichen Produktion anfallen?
Antwort:
Mit dem Schlepper dürfen Sie steuerfrei, d.h. mit dem grünen Kennzeichen, auch Sand oder Steine für den eigenen Betrieb transportieren. Entscheidend ist dabei die tatsächliche Nutzung für den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Dazu gehören beispielsweise neben Materialien für die Errichtung oder Sanierung von Ställen oder Maschinenhallen auch Baustoffe für das zum Betrieb gehörende Wohnhaus. Nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Zugmaschinen wie Traktoren, von der Steuer ausgenommen, solange sie ausschließlich im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden.
Privatfahrten sind hingegen steuerpflichtig. Dazu zählt bspw. auch der Transport von Baustoffen, für Verwandte oder Bekannte, die ein Wohnhaus in einer naheliegenden Neubausiedlung errichten. Sollten die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht mehr gegeben sein, so müssen Sie unverzüglich das zuständige Hauptzollamt schriftlich darüber informieren.
Wenn Sie nicht regelmäßig steuerpflichtige Nutzungen Ihrer Maschinen anzeigen, können Sie das grüne Kennzeichen in der Regel aber weiter verwenden.