Frage:Ich habe in der top agrar einen Bericht über die Notwendigkeit von Führerscheinklassen gelesen. Dazu würde mich interessieren, wenn ich den Schlepper von unserem Landwirtschaftlichen Betrieb für Erdtransporte im Gewerbe nutze, reicht dort der reine CE Führerschein, ohne „95“ und die „5 Module“ ?
Antwort: Die Frage bezieht sich auf das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).
Hier werden alle Fahrten (Beförderungen) im Rahmen der Gewerbeausübung erfasst. Die gewerblichen Erdtransporte unterliegen somit diesem Gesetz und fallen nicht unter eine Ausnahmeregelung. Der Nachweis ist die Schlüsselzahl 95 im Führerscheindokument.
Achtung: Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge 45 km/h nicht überschreitet, gelten die Vorschriften des BKrFQG nicht.
Wenn es sich in Ihrem Fall also um einen 40 km/h Schlepper und nicht um einen 50 oder 60 km/h Schlepper handelt, wäre der gewerbliche Transport ohne die Schlüsselzahl 95 möglich. Alle anderen Vorschriften sind selbstverständlich zu beachten. Zudem der Hinweis: Der gewerbliche Erdtransport ist unabhängig hiervon auch steuerpflichtig.