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SVLFG informiert über Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus

Der Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ist unkompliziert und zuverlässig. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung erklärt, was bei Transport, Lagerung und Entsorgung zu beachten ist.

Lesezeit: 5 Minuten

Akkus mit dem Speichermedium Lithium-Ionen gelten als Gefahrgut nach dem Transportrecht, jedoch nicht als Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung. Sie sind Energiespeicher, die mit Lithium eine hohe Energiekapazität erreichen.

Als wiederaufladbare Batterien kennen sie keinen Kapazitätsverlust durch Laden und Entladen. Der hohe Wirkungsgrad und das geringe Selbstentladen machen sie gerade bei Werkzeugen unersetzlich. Inzwischen sind akkubetriebene Rasenmäher und Radlader auf dem Vormarsch, schreibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in ihrer Zeitschrift LSV kompakt.

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Grundsätzlich stufen Hersteller, Feuerwehr und Versicherungen den Akkueinsatz als sicher ein. Spektakuläre Brandunfälle und Forschungsergebnisse zeigen aber ernst zu nehmende Grenzen auf. Entzündungen können durch mechanische Schäden, äußere und innere Kurzschlüsse oder elektrische Fehler wie Überladen und Überhitzen ausgelöst werden. Durch die hohe Energiedichte kann sich sehr rasch ein Brand mit starker Temperatur- und Rauchentwicklung ausbreiten oder es kann sogar eine Explosion ausgelöst werden.

Je größer die Anzahl und Kapazität der Akkus ist, desto größer ist die Gefährdung beim Betreiben, Transportieren und Lagern. Die Akkuenergie wird in Wattstunden (Wh) angegeben und ergibt sich aus dem Produkt von Amperestunden und Volt. Die optimale Temperatur liegt zwischen 5 und 20°C. So kann die Lebensdauer bis über zehn Jahre betragen.

Transportieren

Gesetzlich ist der Transport von Lithium-Ionen-Batterien auf der Straße im Gefahrgutrecht, dem ADR 2019, geregelt. Grundsätzlich unterliegt er mit UN-Einstufung für Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) und Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (UN 3481) der Klasse 9 hohen Auflagen. Werden mehrere Gefahrgüter im Rahmen von Versorgungsfahrten transportiert, darf die Gesamtsumme aller Gefahrgüter 1000 Punkte nicht überschreiten.

Für Lithium-Ionen-Batterien gelten ein Berechnungsfaktor von drei und damit ein einzuhaltendes Höchstgewicht von 333 kg. Bei Transporten innerhalb von Deutschland ist dann zwar kein Beförderungspapier notwendig, jedoch eine UN-Codierung und ein Feuerlöscher.

Steht der Transport für eigene Zwecke in Verbindung mit der betrieblichen Haupttätigkeit, wie zum Beispiel die Grünpflege, greift eine Freistellung verbunden mit der 1.000-Punkte-Regel. Darunter fällt der Transport zum Einsatzort mitsamt dem Gerät und den Akkus für den Tagesbedarf, jedoch nicht zur gesonderten internen oder externen Versorgung, also der Nachschub von Akkus ohne Gerät.

Die Batterien sind unbedingt sicher gegen Kurzschluss, Verrutschen und Beschädigen – am besten in der Originalverpackung oder in einer Box – zu transportieren.

Laden und Lagern

Rechtliche Maßgabe für das Unternehmen sind neben dem Auftrag zur Gefährdungsbeurteilung die Betriebsanleitung des Herstellers und Vorgaben der eigenen Versicherung. Die VDS-Richtlinie 3103 des Vereins der Sachversicherer zu Lithium-Batterien gibt sachdienliche Hinweise.

Richtiges Laden und Lagern erhöhen die Lebensdauer von Akkus. Dabei sind Original-Akkus mit den vom Hersteller zugelassenen Ladegeräten zu nutzen. Zum Lagern liegt die optimale Ladung der Lithium-Ionen-Akkus zwischen 40 und 60 %, gerade auch über die längere Winterzeit. Die Selbstentladung von einem Prozent pro Monat ist äußerst gering, jedoch sehr stark von der Temperatur abhängig.

Gegen eine Tiefentladung sind die meisten Akkus durch einen integrierten Spannungsüberwacher geschützt. Beim Aufladen kann das Ladegerät Temperaturen bis zu 60°C erreichen, so dass eine feuer-feste Unterlage und ein Sicherheitsabstand zu entzündlichen Stoffen unabdingbar sind. Auch ein Abdecken des Ladegeräts oder Feuchtigkeit sind unbedingt zu vermeiden.

Nehmen Sie volle Akkus aus dem Ladegerät und bewahren Sie sie an einem trockenen und möglichst kühlen, frostfreien und gut belüfteten Ort auf. Polkappen schützen vor äußeren Kurzschlüssen, Koffer gegen mechanische Schäden und damit vor inneren Kurzschlüssen.

Lithium-Batterien mit einer Leistung bis zu 100 Wattstunden sind mindestens 2,5 m und ab 100 Wattstunden mindestens 5 m entfernt von brennbaren Materialien zu lagern, am besten baulich getrennt. Hierzu können separate Räume mit Brandschutztür und Lüftung dienen oder Batterieschränke, die im Lagerbereich aufgestellt werden.

Brandgefahr

Entwickelt sich Rauch, Hitze, Geruch oder ein Geräusch, tritt Flüssigkeit aus oder deformiert sich das Gehäuse, ist der Akku sofort vom Lade- oder Nutzgerät zu trennen und in einen feuerfesten Behälter mit trockenem Sand abzulegen. Er kann sich jederzeit entzünden. Eine allgemeine Aussage zur Brandbekämpfung kann durch die unterschiedliche Energiekapazität nicht getroffen werden.

Gerade beim Entstehungsbrand in den ersten Minuten wird von Seiten des Herstellers der Einsatz von Feuerlöschern der Klasse D empfohlen. Es hat sich herausgestellt, dass große Wassergaben in ausreichendem Abstand am besten kühlen und so ein inneres Weiterentzünden verhindern.

Gleichzeitig kann jedoch Wasser neue Reaktionen wie zum Beispiel Knallgasexplosionen verursachen. Daher sind im Vorfeld Feuerwehr und Brandschutzversicherung einzuschalten, um ein passendes Brandschutzkonzept zu erstellen.

Defekte Batterien stellen ein erhöhtes Risiko dar und sind von den genannten Transport-Freistellungen ausgeschlossen. Für eine schnelle Entsorgung stimmen Sie sich mit Ihrem Händler ab. Er ist verpflichtet, Batterien zum Recycling anzunehmen.

Insgesamt betrachtet überwiegen die Vorteile bei Akkus gegenüber Benzin und Diesel auch beim Lagern und Transportieren deutlich, so die SVLFG.

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