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2020 keine Entscheidung zum Insektenschutzgesetz mehr

Das Bundeskabinett hat heute nicht über das Insektenschutzgesetz entschieden. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium konnten sich nicht auf letzte Details einigen. Ob das 2021 noch klappt, ist offen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Insektenschutzgesetz hat es heute doch nicht auf die Tagesordnung des Bundeskabinettes geschafft. Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) konnten sich trotz intensiver Verhandlungen in den letzten Tagen doch nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. „Es gab Einigkeit mit allen Ressorts, lediglich ein Punkt zur Definition eines bestimmten Biotoptyps war mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offen“, sagte eine Sprecherin des BMU.

Keine Einigung auf Definition von Streuobstwiesen

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Dabei handelte es sich nach Informationen von top agrar um die Definition von Streuobstwiesen, die künftig in den Schutz als Biotop aufgenommen werden sollen. Es geht darum, wie viele Streuobstbäume pro Hektar und in welcher Höhe zu einer Streuobstwiese zählen, die dann als Biotop mit strengen Pflanzenschutzauflagen geschützt werden soll. „Leider konnte über diesen Punkt in der Sache nicht mit dem BMEL verhandelt werden“, moniert das BMU. Aus Sicht des BMU wäre in dem Punkt jedoch eine Einigung „ohne Mühe möglich gewesen“, heißt es.

BMEL bekommt Oberhand für Gewässerrandstreifen

Einen Verhandlungserfolg hat wohl das BMEL bei den Gewässerrandstreifen erzielt. Es soll diese selbst in seiner Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung behandeln dürfen. Das BMU hat nach Informationen von top agrar seinen Vorstoß für verpflichtende Gewässerrandstreifen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von bis zu 10 Metern im Wasserhaushaltsgesetz zurück gezogen. Das BMEL will nun in seiner Verordnung die geplanten Gewässerrandstreifen auf 5 Meter an Gewässern 1. und 2. Ordnung drücken.

Pflanzenschutz-Verbote brauchen EU-Genehmigung

Über die mittlerweile vom BMEL angefertigte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung herrscht zwischen den Ressorts allerdings noch keine Einigkeit. Das BMEL hatte darin die ursprünglich vorgesehenen Verbote für den Pflanzenschutz deutlich eingeschränkt. Statt 10% der landwirtschaftlichen Fläche wären nun nur noch bis zu 1,7% der Fläche davon betroffen. Wieder herausfallen sollen bei den Maßnahmen die FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. Verbote für Herbizide und bienengefährliche Insektizide soll es danach nur in bereits bestehenden nationalen Schutzgebieten, das sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, geben. Teil der Verordnung ist auch die Glyphosat-Minderungsstrategie mit dem Aus für die Anwendung ab 2023.

Zeitdruck bis zur Bundestagswahl steigt

Wie es nun weiter geht, ist indes offen. Mit Beginn des Jahres 2021 bleibt nur noch wenig Zeit Gesetzesvorhaben, die auch durch den Bundestag müssen, bis zur Bundestagswahl abzuschließen. Ob das Bundeskabinett die Insektenschutzvorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz gemeinsam mit den Pflanzenschutzvorhaben aus dem BMEL beschließt, ist nicht entschieden. Hinzu kommt, dass es auch noch Verzögerungen wegen einer EU-Notifizierung von Maßnahmen geben könnte. Damit ist unsicher, ob bis zur Bundestagswahl ein Gesetzesvorhaben aus dem Aktionsplan Insektenschutz, den die Bundesregierung im Sommer 2019 beschlossen hatte, umgesetzt wird.

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