Das Insektenschutzgesetz hat es heute doch nicht auf die Tagesordnung des Bundeskabinettes geschafft. Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) konnten sich trotz intensiver Verhandlungen in den letzten Tagen doch nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. „Es gab Einigkeit mit allen Ressorts, lediglich ein Punkt zur Definition eines bestimmten Biotoptyps war mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offen“, sagte eine Sprecherin des BMU.
Keine Einigung auf Definition von Streuobstwiesen
Dabei handelte es sich nach Informationen von top agrar um die Definition von Streuobstwiesen, die künftig in den Schutz als Biotop aufgenommen werden sollen. Es geht darum, wie viele Streuobstbäume pro Hektar und in welcher Höhe zu einer Streuobstwiese zählen, die dann als Biotop mit strengen Pflanzenschutzauflagen geschützt werden soll. „Leider konnte über diesen Punkt in der Sache nicht mit dem BMEL verhandelt werden“, moniert das BMU. Aus Sicht des BMU wäre in dem Punkt jedoch eine Einigung „ohne Mühe möglich gewesen“, heißt es.
BMEL bekommt Oberhand für Gewässerrandstreifen
Einen Verhandlungserfolg hat wohl das BMEL bei den Gewässerrandstreifen erzielt. Es soll diese selbst in seiner Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung behandeln dürfen. Das BMU hat nach Informationen von top agrar seinen Vorstoß für verpflichtende Gewässerrandstreifen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von bis zu 10 Metern im Wasserhaushaltsgesetz zurück gezogen. Das BMEL will nun in seiner Verordnung die geplanten Gewässerrandstreifen auf 5 Meter an Gewässern 1. und 2. Ordnung drücken.
Pflanzenschutz-Verbote brauchen EU-Genehmigung
Über die mittlerweile vom BMEL angefertigte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung herrscht zwischen den Ressorts allerdings noch keine Einigkeit. Das BMEL hatte darin die ursprünglich vorgesehenen Verbote für den Pflanzenschutz deutlich eingeschränkt. Statt 10% der landwirtschaftlichen Fläche wären nun nur noch bis zu 1,7% der Fläche davon betroffen. Wieder herausfallen sollen bei den Maßnahmen die FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. Verbote für Herbizide und bienengefährliche Insektizide soll es danach nur in bereits bestehenden nationalen Schutzgebieten, das sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, geben. Teil der Verordnung ist auch die Glyphosat-Minderungsstrategie mit dem Aus für die Anwendung ab 2023.
Zeitdruck bis zur Bundestagswahl steigt
Wie es nun weiter geht, ist indes offen. Mit Beginn des Jahres 2021 bleibt nur noch wenig Zeit Gesetzesvorhaben, die auch durch den Bundestag müssen, bis zur Bundestagswahl abzuschließen. Ob das Bundeskabinett die Insektenschutzvorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz gemeinsam mit den Pflanzenschutzvorhaben aus dem BMEL beschließt, ist nicht entschieden. Hinzu kommt, dass es auch noch Verzögerungen wegen einer EU-Notifizierung von Maßnahmen geben könnte. Damit ist unsicher, ob bis zur Bundestagswahl ein Gesetzesvorhaben aus dem Aktionsplan Insektenschutz, den die Bundesregierung im Sommer 2019 beschlossen hatte, umgesetzt wird.
von Albert Maier
Ein Insektenschutzgesetz braucht ....
.... niemand. Am wenigsten die Insekten!
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von Willy Toft
Weihnachten Gerettet, sonst wäre wohl Revolution!
Alle wissen, dass es ins Eigentumsrecht geht, was dort angedacht wird. Aber keiner will sich an den Kosten dafür beteiligen, denn es wird nur über freiwillige Verträge gehen, oder Herauskauf von Flächen gehen!
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von Wilhelm Grimm
"Demokratie klingt schön, TATSÄCHLICH WIRD SIE TÄGLICH AUSGEHÖHLT", schreibt
Albrecht Müller, der einstige enge Vertraute und Mitarbeiter von Willy Brandt. Und weiter: "Wir werden alle ständig bedrängt zu denken, was andere uns vorsagen. Die meisten politischen Entscheidungen werden unter dem Einfluss massiver Propaganda getroffen". Die letzten Diskussionen um ... mehr anzeigen unsere Agrarthemen zeigen aber, dass unsere Vertreter dieses Spiel der Politik nie verstanden haben und in den Verhandlungen zu gutmütig gewesen sind, ich nenne es hilflos. weniger anzeigen
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von Andreas Gerner
Seltsam:
Wenn es angeblich nur noch an einer Frage gescheitert ist und Schulze voll auf dem Gaspedal steht, wird doch jetzt kein Jahr mehr vergehen, bis wir die neue Verordnung übergestülpt bekommen. Zur Erinnerung: Die BRatsabstimmung zur DüVo20 hatte noch 1000 offene Fragen und wurde sogar ... mehr anzeigen eine Woche vorgezogen und durchgepeitscht. weniger anzeigen
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von Gerhard Steffek
Vorschlag zur Güte -
die sollten jetzt erst einmal Corona abwarten und dann mal wieder die Insekten zählen. Ich kann mir vorstellen, daß es da eine wundersame Vermehrung geben könnte. Fürchte nur, daß das wieder einigen nicht in den Kram passen würde, da ihrer Ideologie nicht gerecht.
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von Andreas Gerner
Vernünftiger Vorschlag.
Aber die Erfahrung vom 27.3. zeigt, dass Corona nicht für einen Aufschub oder gar eine Zäsur genutzt wird, sondern die Gelegenheit eiskalt genutzt wird, um "Fakten" zu zementieren.
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von Wilhelm Grimm
Noch ein Vorschlag zur Güte:
Der Bauernverband muss sich die Arbeitsschuhe anziehen und nicht in Schönheit versinken, wie bei der Düngeverordnung. Da sind die "Freie Bauern" besser.
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von Andreas Gerner
Sollte das in der Unterüberschrift 2021 heißen?
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von Wilhelm Grimm
Davon gehe ich aus. Erst einmal wird gewählt
und dann wird ein Ruck durch Deutschland gehen, wie Bundespräsident Herzog es angemahnt hat. Ich glaube aber, dass andere Sorgen uns noch das Fürchten lehren werden, so dass selbst Politikern die Lust zum Spielen mit Landwirtschaft vergehen wird.
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