Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat seine Teile für den Aktionsplan Insektenschutz der Bundesregierung fertig. In der betreffenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hat das BMEL vor allem die Fläche für die geplanten Pflanzenschutz-Verbote deutlich verkleinert. Diese sollen nach Informationen von top agrar nur noch in bereits bestehenden nationalen Schutzgebieten, das sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, gelten. Damit wären FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete von den Maßnahmen nicht mehr betroffen.
FFH- und Vogelschutzgebiete sollen außen vor bleiben
Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Aktionsplan Insektenschutz Verbote für bestimmte Insektizide und Herbizide in Schutzgebieten vorgesehen, die etwa 10% der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Mit der Änderung wären nun nur noch bis zu 1,7% der Fläche betroffen. Außerdem sollen dort nur bienengefährliche Insektizide, die als B1 Mittel ausgewiesen sind, und Herbizide verboten werden. Ursprünglich hatte das Bundesumweltministerium (BMU) formuliert biodiversitätsschädigende Insektizide und Herbizide in Schutzgebieten, die FFH-Gebiete und eventuell auch Vogelschutzgebiete umfassen, verbieten zu wollen. Damit wären zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen gewesen, für die den Landwirten bei der Ausweisung als FFH-Gebiet versprochen worden war, dass es nicht zu Produktionseinschränkungen für sie kommt.
Glyphosat auf dem Acker nur noch in Ausnahmefällen
In die neu formulierte Verordnung hat das BMEL auch seine bereits 2018 formulierte Glyphosat-Minderungsstrategie aufgenommen. Diese sieht ein generelles Verbot der Anwendung für Glyphosat mit dem Ende der Zulassung auf EU-Ebene ab 2023 vor. Vorher soll es schon ein Verbot in Haus- und Kleingärten und in Parks geben. Auf Acker und Grünland soll nur noch in Ausnahmefällen mit Einzelfallentscheidung etwa bei Erosionsgefährdung oder bei Problemunkräutern, die anders nicht zu bekämpfen sind, Glyphosat eingesetzt werden dürfen.
Bisher noch keine Einigung mit dem BMU
Noch gibt es keine Einigung zwischen BMEL und BMU auf die Änderungen in der Pflanzenschutzverordnung. Das Kanzleramt besteht nach Informationen von top agrar darauf, dass es auch einen Kabinettsbeschluss für die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gibt. Das BMEL versucht dafür, die Abstimmung über das Insektenschutzgesetz vom BMU und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom BMEL gemeinsam bis spätestens Februar 2021 zu schieben. Das BMU hingegen will weiterhin am Kabinettstermin für seine Teile aus dem Insektenschutzgesetz am morgigen Mittwoch festhalten. "Wir geben die Hoffnung noch nicht auf", sagte dazu am Dienstag eine Sprecherin gegenüber top agrar.
Streit um Gewässerrandstreifen nicht gelöst
Streitpunkte zwischen BMU und BMEL gibt es auch noch bei den BMU-Teilen aus dem Insektenschutzgesetz. Das betrifft insbesondere die Behandlung der Gewässerrandstreifen. Das BMEL will die Gewässerrandstreifen selbst in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regeln und diese auf 5 Meter drücken. Außerdem sollen die Gewässerrandstreifen nur an Gewässern 1. und 2. Ordnung angelegt werden müssen. Bisher hat das BMU Gewässerrandstreifen von 10 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehen. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, sollen 5 Meter Abstand reichen.
Kompromiss für artenreiches Grünland
Unstimmigkeiten gibt es zwischen BMU und BMEL weiterhin bei der Ausweisung von Biotopen im Bundesnaturschutzgesetz. Dabei geht es um die Definition, welche Streuobstwiesen künftig unter den Biotopschutz fallen sollen. Bei den Vorgaben für artenreiches Grünland als Biotop haben sich BMEL und BMU hingegen wohl auf eine Definition geeinigt, heißt es aus Regierungskreisen.
Bauernproteste hatten zu Runden Tischen geführt
Die Bundesregierung hatte im September 2019 im sogenannten Agrarpaket einen Aktionsplan Insektenschutz beschlossen. Damals hatten sich BMU und BMEL auf die ersten Eckpunkte geeinigt. Danach entzündete sich unter den Bauern ein großer Unmut gegen die Forderungen an die Landwirtschaft aus dem Aktionsplan Insektenschutz. Er mündete ab Oktober 2019 dann in den Bauernprotesten und dem Erstarken von Land schafft Verbindung (LsV). Danach hat es mehrere Runde Tische und Gesprächsrunden zum Insektenschutz in den Ministerien auch mit den verschiedenen Bauerngruppierungen gegeben.
DBV-Forderung geht bisher nicht auf
Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte erst vor wenigen Tagen erneut, dass die Insektenschutzregeln ganz neu aufgerollt werden müssten. Diese dürften nicht ordnungsrechtlich, sondern müssten allein kooperativ aufgesetzt werden, lautet die Kernforderung des DBV. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) versucht wohl eher, die Abmachungen der Bundesregierung mit den Forderungen der Bauern überein zu bringen. „Unser Ziel ist, dem Rückgang der Artenvielfalt und insbesondere der Insekten entgegenzuwirken. Und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Pflanzen und Ernten vor Schädlingen geschützt werden können“, sagte Klöckner der Deutschen Presseagentur (dpa).
von Rudolf Nattebrede
Frau Ministerin Klöckner
Wie war das noch? Deutschland ist doch Mitglied in der EU! Oder sind wir ausgetreten? Nein sind wir nicht! In der EU gelten für alle EU-Bürger die gleichen Rechte. Oder nicht. In der Landwirtschaft, der einzige geregelte Bereich in der EU, gilt das scheinbar nicht. Jedes Land ... mehr anzeigen scheint seine eigenen Vorschriften zuhaben, wobei die meisten Länder sich mit den EU-Vorschriften begnügen oder sogar unterschreiten. ICH FORDERE DIE POLITIK DEUTSCHLAND HIERRMIT AUF, SICH WIEDER AUF DEN EU-STANDARD ZURÜCK ZU BEWEGEN! Man muss nicht immer mit unsinnigen Gesetzen Vorreiter sein. Wenn doch, sollte man die betroffene Landwirtschaft mit Ausgleichszahlungen für den höheren Standard entschädigen. weniger anzeigen
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von Andreas Gerner
Wurde von folgenden TATSÄCHLICHEN Bedrohungen für die Insektenwelt schon etwas WIRKSAM begrenzt:
- Versiegelung (JEDEN TAG 600000 m² allein in Deutschland) - verdoppelter PKW Verkehr - verdreifachter Lastverkehr - Verdoppelter Flugverkehr - Lichtemmission - keine Fugen an Gebäuden mehr zum Überwintern - Steingärten - Luftschadstoffe - Mobilfunk (von null auf 98% ... mehr anzeigen Netzabdeckung bald im hochenergetischen 5G) - überall Duftstoffe - Lärm rund um die Uhr - zerschnittene Lebensräume (Autobahn , Gleise, Kanäle) - keine Mülldeponien mehr (da hat´s früher geschwirrt) - keine ungeklärten Abwässer mehr (Eldorado für Insekten) - unversteuertes Kerosin - ungebremster Industrieexport (Autos, Chemie, Maschinen, Flugzeugflügel, Waffen...) - und nicht zuletzt der Klimawandel (Pfützen trocknen aus, ehe Larven zu Mücken werden etc.) weniger anzeigen
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von Andreas Gerner
Mal gespannt, was am Ende raus kommt.
Je nach dem, was das BMU da reinknört, wird es mitunter viele Betriebe geben, die es hart trifft. 3/4 meiner Flächen sind laut Layerinformation Naturpark. Wenn das da gelten sollte, hieße das für mich Zwangsbio ohne Ausgleich. Enteignung nenne ich das.
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von Willy Toft
Soll das eine Antragswirtschaft werden, wo PSM- Einsatz nur per Ausnahme genehmigt wird?
Wie schnell so etwas genehmigt wird, sehen wir ja jetzt schon mit all den Auflagen und Vorgaben.... Den optimalen Zeitpunkt werden wir wohl nicht mehr hinbekommen! Armes Deutschland, wo gut ausgebildete Bauern entmündigt werden!
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von Rudolf Rößle
Die Herkulesaufgabe kommt noch
wenn jeder 3 ha Bio sein soll. Wer will und soll es machen. In unserer Region sehe ich keinen großen Umstiegswillen. Da müssten die Biopreise noch mal ordentlich anziehen um Anreize schaffen zu können.
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von Hans Spießl
warte ab
auf schwächeren Standorten wo auch die Pachtpreise nicht so extrem sind wird die Nachfrage nach Bio gerade von finanziell Schwachen Landwirten sehr groß sein - keine Ausgaben mehr für Betriebsmittel Pflanzenschutz/Dünger und dann aber in etwa ... mehr anzeigen das Doppelte an Fördermittel sieh der 100 ha bekommt jetzt so 30.000 und muß liefern, arbeiten, trägt Risiko als Bio bekommt er 60.000 und kann sich ein schönes Leben machen....... Die Preise für Bio werden auf das Niveau von konventionell kommen, aber das spielt nicht die Rolle. weniger anzeigen
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von Michael Hanewinkel
Umstellen
Wenn es als Bio doch so einfach ist, stellen Sie doch einfach um und führen hier keine Neiddiskussion! Und falls jetzt das Argument wir müssen die Welt ernähren kommt, dann verzichten Sie doch komplett auf die Prämien und spritzen und düngen sich zum Höchstertrag ohne sich um ... mehr anzeigen Verordnungen zu kümmern. Wie wäre das denn? weniger anzeigen
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von Ahrend Höper
Anreize schaffen?
Bioflächen sollten genau die gleichen agrar Prämien pro ha erhalten als normale Flächen. Denn die Menschen, die Bio Produkte konsumieren gehören zu den wohlhabenden Gutmenschen und könnten leicht und locker den reellen Preis für die BIO Produkte bezahlen. Die unfähige grüne ex ... mehr anzeigen ldw Ministerin Künast hat den einheimischen Biobauern durch Einführung von EU Bio den" Dolch in den Rücken" gestoßen. Jedem ist doch klar, dass Papier in Süd- und Osteuropa geduldiger ist, denn sonst wäre es nicht möglich gewesen, dass via Italien mehr als 12 -14 Jahre lang sehr große Mengen konv. Gensoja aus Rumänien den Weg in den Nordeuropäischen ÖKO Futtertrog gefunden hätte. Das schlimmste an dieser Sache ist, dass viele Insider davon gewußt haben und weggesehen haben. Das ist nur ein Punkt von noch vielen zum Thema "Anreize schaffen"! weniger anzeigen
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von Wolfgang Rühmkorf
wow
Das wird aber wieder knallen zwischen BML und BMU! Vernunft versus Ideologie!
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von Wilhelm Grimm
Sie werden auch ein wenig Show machen, Alibi muss sein.
Denen dürfen wir nicht mehr trauen.
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