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Anbauverbot von Genpflanzen

Der Opt-out-Mechanismus, der den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass nationaler Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen ermöglicht, ist am 17. Juni Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Opt-out-Mechanismus, der den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass nationaler Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen ermöglicht, ist am 17. Juni Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss. Als Sachverständige ist Beate Jessel, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) geladen.


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Der von den Regierungen und dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelte Opt-out-Mechanismus wurde im Januar 2015 im Rahmen einer Änderungsrichtlinie vom EP beschlossen. Die Mitgliedstaaten der EU erhalten damit die Möglichkeit, nationale Anbauverbote oder -beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen zu verhängen. Jedoch müssen die Opt out-Maßnahmen mit dem EU-Recht in Einklang stehen und außerdem begründet, verhältnismäßig und auf „zwingende Gründe“ gestützt sein.


Pauschale Anbauverbote oder -beschränkungen sind nicht möglich, die Maßnahmen müssen für jede Pflanze gesondert vorgenommen und begründet werden. Außerdem ist kein nationales Gesetz erlaubt, das den Anbau von gentechnischen veränderten Pflanzen in Deutschland generell heute und in Zukunft verbietet.


Nach dem Willen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) soll die Opt out-Möglichkeit in Deutschland noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat er im Februar in die Ressortabstimmung eingebracht. Das Gesetz soll nach Schmidts Angaben in Deutschland den rechtlichen

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