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Düngeverordnung

Bauernverband kritisiert Taube-Gutachten zur Düngeverordnung scharf

Der Deutsche Bauernverband hat wenig Verständnis für die Schlussfolgerungen, die Prof. Friedhelm Taube in einem Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht gezogen hat.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat wenig Verständnis für die Schlussfolgerungen, die Prof. Friedhelm Taubevon der Christian-Albrechts-Universität Kiel in einem am Montag vergangener Woche (5.7.) vorgelegten Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht gezogen hat. Beim DBV-Ernteauftakt nannte Verbandspräsident Joachim Rukwieddas vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beauftragte Gutachten am vergangenen Mittwoch (7.7.) in Nauen „bestellte Musik“ und wies Forderungen nach einer pauschalen Absenkung der Düngerobergrenzen entschieden zurück.

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüskenhatte zuvor Zweifel an der Methodik des Gutachtens geäußert. Er wies darauf hin, dass das aktuelle Düngerecht so streng wie noch nie sei und durch die Novellierung im Jahr 2020 erst kürzlich nochmals verschärft worden sei. Nach Krüskens Darstellung ist schon jetzt erkennbar, dass die Maßnahmen wirken. Der tatsächliche Erfolg werde aufgrund der geologischen Gegebenheiten jedoch erst mittelfristig ersichtlich sein. Weitere Forderungen nach einer Verschärfung seien deshalb unverhältnismäßig und in Teilen, wie die angesprochene pauschale Minderung der Ausbringmenge, fachlich nicht zu rechtfertigen, so der DBV-Generalsekretär. Auch die Freien Bauern gingen mit dem Gutachten und dessen Auftraggeber, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hart ins Gericht.

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In der wissenschaftlichen Arbeit kommt Taube zu dem Ergebnis, dass durch eine nicht EU-konforme Düngung der deutschen Landwirtschaft jährlich Umweltschäden entstünden, die Kosten von etwa 3 Mrd Euro pro Jahr entsprächen. Ihm zufolge setzt auch die 2020 novellierte Düngeverordnung europäisches Recht nicht vollständig um. Auch diese basiert nach Einschätzung des Kieler Agrarwissenschaftlers nicht auf einer von wissenschaftlicher Evidenz geprägten Spezifizierung der guten fachlichen Praxis der Düngung, sondern im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten auf nicht bewiesenen Annahmen.

Sofortmaßnahmen nötig

Taube fordert deshalb in dem Gutachten eine weitere Anpassung der Düngeverordnung zur vollständigen Umsetzung des europäischen Rechts. Als Sofortmaßnahme sollte übergangsweise die Reduzierung des zulässigen Düngebedarfs um 20 % bundesweit gelten. Für notwendig hält der Kieler Wissenschaftler auch die Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA), die aus seiner Sicht primär der Verkleinerung der als gefährdet gekennzeichneten Gebiete dienen soll. Stattdessen drängt er auf die Ausweisung aller landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland als „gefährdetes Gebiet“.

Kontrolle nicht möglich?

Für eine bessere Kontrolle der Düngung verlangt der Wissenschaftler zudem eine umgehende Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) mit „ambitionierten“ Grenzwerten im Sinne des Gewässerschutzes. Diese sei erforderlich, da der Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs ohne eine entsprechende komplementäre Regelung die Kontrolle der guten fachlichen Praxis der Düngung verhindere, auch und insbesondere Phosphor betreffend, so Taube. Nach Ansicht des BDEW-Hauptgeschäftsführers Wasser/Abwasser, Martin Weyand, zeigt das Gutachten deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schadet. Er befürchtet insbesondere, dass im Rahmen der novellierten Düngeverordnung wegen „nicht bewiesener Annahmen“ ein „künstliches Wegrechnen“ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen erfolgt. Vor diesem Hintergrund sei es dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie „endlich vollumfänglich“ umgesetzt werde, betonte Weyand.

Schaffung eines Sündenbocks

„Der BDEW, Lobbyorganisation der Wasserversorger, versucht seit Jahren mit zweifelhaften Gutachten, der deutschen Landwirtschaft eine Schädigung des Grundwassers anzudichten“, entgegnete der Politikreferent der Freien Bauern, Reinhard Jung. Tatsächlich werde damit ein Sündenbock geschaffen, dem man tatsächliche und geplante Preiserhöhungen für Trinkwasser bequem in die Schuhe schieben könne. Dabei müssten auch undichte Abwasserkanäle und Überläufe von Kläranlagen in puncto Nährstoffeinträge in den Fokus genommen werden, die wiederum von BDEW-Mitgliedern betrieben würden. Jung erklärte, dass es Probleme durch Nitrateinträge im Grundwasser aus landwirtschaftlichen Quellen nur punktuell in Regionen mit Intensivtierhaltung gebe. Auf weit mehr als 95 % der Fläche finde Düngung hingegen als bedarfsgerechte Pflanzenernährung statt und sorge für eine Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus regionaler Produktion. „Die Forderung des BDEW, die Düngung flächendeckend um 20 % runterzufahren, wäre gleichbedeutend mit einer Senkung der heimischen Erzeugung im zweistelligen Prozentbereich“, warnte Jung.

Bei Pufferstreifen nachschärfen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich dagegen durch das Taube-Gutachten in ihrer Einschätzung bestätigt. Das deutsche Düngerecht sei weder mit der EU-Nitratrichtlinie noch mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar. Zudem werde durch das Gutachten noch einmal deutlich, welche enormen gesellschaftlichen Kosten durch die derzeitigen, nicht-EU-konformen Düngevorgaben entstünden. „Die weitreichenden Defizite beim Schutz unserer Gewässer vor Nährstoffeinträgen aus der Düngung müssen dringend auch bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik eine zentralere Rolle spielen“, verlangt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er hält vor allem „deutliche Nachschärfungen“ bei den aus seiner Sicht zu schwachen Vorgaben für Pufferstreifen entlang von Gewässern für erforderlich.

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