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Gülleausbringung: Letzte Chance für den Breitverteiler?

Ab dem 01. Februar 2025 soll der Breitverteiler auch auf Grünland verschwinden. Eine Gemeinschaft von Landwirten und Landtagsabgeordneten will ihn mit eigenen Versuchen davor bewahren.

Lesezeit: 4 Minuten

Verursacht die Gülleausbringung mit dem Breitverteiler wirklich immer mehr Ammoniakemissionen als die streifenförmige oder schlitzende Gülleausbringung? Der Gesetzgeber sagt „ja“ und untersagt seinen Einsatz in zwei Jahren. Einige Landwirte und Landtagsabgeordnete in Bayern sagen „nein“ und wollen dies nun mit eigenen Versuchen beweisen.

Wie top agrar berichtete, hatten bereits im Jahr 2019 Landwirte aus dem Allgäu gemeinsam mit Landtagsabgeordneten der Freien Wähler eine Petition eingereicht, die weitreichende Ausnahmen vom Breitverteiler-Verbot forderte. Der Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hatte diese im Jahr 2020 positiv beschieden und der Staatsregierung „zur Würdigung“ überwiesen.

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Es folgte eine Ortstermin am Versuchs- und Bildungszentrum für Rinderhaltung und Berglandwirtschaft Spitalhof in Kempten, bei dem verschiedene Technik zur Gülleausbringung unter den Augen der Ausschussmitglieder verglichen werden sollten. „Leider war an diesem Tag aber kein Vertreter der Breitverteilertechnik anwesend“, erinnert sich Landtagsmitglied Bernhard Pohl. Der Forderung nach einem Nachfolgetermin mit vollständiger Technik sei das Agrarministerium bisher nicht nachgekommen.

Wie der Breitverteiler gerettet werden soll

„Dann machen es die Landwirte halt selbst“, so Pohls Schlussfolgerung. Über eine sogenannte Haushaltsinitiative hat er nun gemeinsam mit anderen Abgeordneten der Regierungsparteien Mittel in Höhe von 300.000 € für weitere Düngeversuche zur Breitverteilung in den Haushalt des Agrarministeriums verhandelt. Dieser wurde in der vergangen Woche verabschiedet.

„Jetzt muss zeitnah das Fein-Tuning erfolgen“, so Pohl. Konkret bedeutet das: Es muss ein Versuchsverfahren entwickelt werden, mit dem die derzeit verfügbaren Techniken zur Gülleausbringung praxisnah verglichen werden können – und das den Anforderungen der Wissenschaft an derartige Versuche standhält.

Da die Düngeverordnung nicht explizit den Breitverteiler verbietet, sondern lediglich den Einsatz von streifenförmiger Ausbringtechnik oder einer dieser im Hinblick auf Ammoniakemissionen gleichwertigen fordert, sehen Pohl und seine Mitstreiter hier noch eine Chance: „Wir wollen beweisen, dass der Breitverteiler unter gewissen Voraussetzungen nicht schlechter ist als die bodennahe Ausbringtechnik – oder sogar besser.“ Sollte dieser Beweis gelingen, könne er sich durchaus vorstellen, dass die Düngeverordnung mit entsprechenden Ausnahmeregelungen ergänzt wird.

Auf die Frage hin, wie Landwirte dann gegebenenfalls beweisen könnten, dass sie die Voraussetzungen für den Einsatz eines Breitverteilers erfüllen, bringt Pohl künstliche Intelligenz ins Spiel. Eine solche könnte tagesaktuell und standortgenau die Rahmenbedingungen für die Gülleausbringung bewerten und dem Landwirt dann grünes oder rotes Licht geben.

Landwirtschaftsministerium offen, aber skeptisch

Im Bayerischen Landwirtschaftsministerium (StMELF) zeigte man sich auf Nachfrage von top agrar skeptisch. Wie ein Sprecher erklärte, sei es den Abgeordneten des Landtags unbenommen, „unabhängig von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und eindeutigen Expertenmeinungen ergänzende Fragestellungen aufzugreifen.“

Zahlreiche nationale und internationale Versuchen hätten allerdings eindeutig belegt, dass bei streifenförmiger Gülleausbringung mit dem Schleppschuh (Minderung um 57-70 %) oder der Gülleinjektion (Minderung 60-99%) bei ansonsten gleichen Bedingungen weniger Ammoniak in die Atmosphäre entweicht als bei der Breitverteilung.

Gleichzeitig räumte der Sprecher gegenüber top agrar ein, dass auch die verbleibenden Verfahren mit Blick auf den Klimawandel Optimierungspotenzial hätten: Jeder kleine Verbesserungsschritt in der Fließfähigkeit der Gülle könne z.B. auch die bodennahe Gülleausbringung weiter optimieren. Deshalb werde vielerorts nach Güllezusätzen gesucht und mit mikrobieller Güllebehandlung experimentiert, um die Ammoniakemissionen weiter zu vermindern und das Bodenleben anzuregen.

Langjährige Versuche der Landesanstalt für Landwirtschaft hätten bei einer breiten Palette von Zusatzstoffen bisher allerdings noch keinen wesentlichen Durchbruch gebracht. Dies deckt sich laut StMELF mit Ergebnissen aus anderen Ländern. Es sei deshalb offen, ob der Ansatz, der mit den Versuchen der Haushaltsinitiative verfolgt werden soll, einen neuen Beitrag leisten könne. Gleichzeitig müsse sich die Wissenschaft dies Offenheit aber immer bewahren.

Landwirte müssen nun belastbare Ergebnisse liefen

Der Sprecher betonte, dass Versuchsaufbau, Versuchsdurchführung, Ammoniakmessungen, Aufzeichnungen und Auswertung wissenschaftlichen Kriterien genügen müssen. Konkret bedeutet das, dass die Versuche wiederholbar sein und mit anerkannter Messtechnik durchgeführt werden müssen. Dies sicherzustellen, obliege den Landwirten. Welche wissenschaftliche Einrichtung sie in ihre Versuche einbinden wollen, sei laut Kenntnisstand des Ministeriums noch nicht entschieden.

Ob sich aus diesen Versuchen ein Verbleib des Breitverteilers ableiten lässt, bleibt aus Sicht des StMELF abzuwarten. Der vorgegebene rechtliche Rahmen der Düngeverordnung, in dem man sich bundesweit bewege, sei klar begrenzt.

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