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Gewässerschutz

Bayern: Für Gewässerrandstreifen gibt es jetzt 500 €/ha

Die bayerische Landesregierung hat Wort gehalten: Für 5 m Gewässerrandstreifen gibt es in den ersten 5 Jahren 500 €/ha, danach 200 €/ha als Entschädigung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Volksbegehren Plus zum Artenschutz führte in Bayern zur Pflicht der Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern. Nun hat die EU-Kommission die Ausgleichsregelung des Bayerischen Umweltministeriums und des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums für Gewässerrandstreifen genehmigt. Die Abwicklung der Ausgleichszahlungen erfolgt über die Landwirtschaftsverwaltung.

Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt in den ersten 5 Jahren nach Inkrafttreten der Beihilferegelung 500 Euro/ha und Jahr und in den darauffolgenden Jahren 200 Euro/ha und Jahr.

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Nach der neu aufgenommenen Regelung im Art. 21 Abs. 3 BayWG soll ein angemessener Geldausgleich gewährt werden für Einschränkungen bisher zulässiger und tatsächlich ausgeübter Nutzungen an Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG neu. Danach wird untersagt 'entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen künstliche Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 4 WHG und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne von Art. 1 BayWG, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen)."

Für den Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber sind Gewässerrandstreifen Hot Spots für die Artenvielfalt. "Ich will entlang unserer Gewässer blühende Bänder schaffen, die sich als Lebensadern für Tiere und Pflanzen durch Bayern ziehen. Die EU hat uns jetzt grünes Licht für Ausgleichszahlungen an die Landwirte gegeben. Das ist ein großer Schritt auf unserem Weg zu mehr Artenvielfalt und Gewässerschutz", so Glauber.

Weitere Informationen zu Gewässerrandstreifen in Bayern finden Sie hier: Gewässerrandstreifen in Bayern - Information zur Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, Immer mehr Auflagen am Gewässerrand, Beitrag aus dem März-Heft top agrar und unter www.topagrar.com/randstreifen2021

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