Bayern: Gericht fordert von Staatsregierung Details zur Ausweisung roter Gebiete
In Bayern laufen aktuell knapp 40 Klagen gegen die Ausweisung von roten Gebieten. Der Freistaat muss dem Gericht nun vorlegen, auf welcher Grundlage er die roten Gebiete ausgewiesen hat.
In den rund 40 Normenkontrollanträgen von Interessengemeinschaften betroffener Landwirt um die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) steigt der Druck auf die bayerische Staatsregierung.
Wie die Interessengemeinschaft (IG) Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg mitteilte, forderte der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Vertreter des Freistaates Bayern mit Fristsetzung auf, Unterlagen zur Ausweisung der roten Gebiete vorzulegen.
Die IG erhofft sich von der Klage, dass die Staatsregierung die AVDüV kippt bzw. zumindest anpassen muss, nachdem sie in diesem Jahr die Verordnung bereits einmal „reparieren“ musste. Dadurch wurde laut IG ein fälschlicherweise ausgewiesenes „gelbes Gebiet“ komplett aufgehoben.
Die IG Sandsteinkeuper vertritt Landwirte im Gebiet des Sandsteinkeupers, das sich über mehrere Landkreise westlich der Regnitz erstreckt und in weiten Teilen als rotes Gebiet ausgewiesen wurde.
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In den rund 40 Normenkontrollanträgen von Interessengemeinschaften betroffener Landwirt um die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) steigt der Druck auf die bayerische Staatsregierung.
Wie die Interessengemeinschaft (IG) Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg mitteilte, forderte der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Vertreter des Freistaates Bayern mit Fristsetzung auf, Unterlagen zur Ausweisung der roten Gebiete vorzulegen.
Die IG erhofft sich von der Klage, dass die Staatsregierung die AVDüV kippt bzw. zumindest anpassen muss, nachdem sie in diesem Jahr die Verordnung bereits einmal „reparieren“ musste. Dadurch wurde laut IG ein fälschlicherweise ausgewiesenes „gelbes Gebiet“ komplett aufgehoben.
Die IG Sandsteinkeuper vertritt Landwirte im Gebiet des Sandsteinkeupers, das sich über mehrere Landkreise westlich der Regnitz erstreckt und in weiten Teilen als rotes Gebiet ausgewiesen wurde.