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Bundesrat mit Gesetz zur Gentechnik

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Deutschland eingeführt werden. Die Länderkammer schlägt in einem Gesetzentwurf vor, die sogenannte Opt-Out-Regelung anzuwenden.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Deutschland eingeführt werden.


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Die Länderkammer schlägt in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor, die mit der Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG sogenannten Opt-Out-Regelung anzuwenden. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen.


Darüber hinaus sollen ein bundesweit zentrales und einheitliches Verfahren sowie eine bundesweit geltende Beschränkung oder ein Verbot Ziel sein.

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