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Urteil

Deutsche Umwelthilfe muss im Klageverfahren gegen Insektizid angehört werden

Im Klageverfahren des Herstellers SBM Developpement SAS gegen Auflagen für die Ausbringung des Insektizids von Sherpa Duo muss auch die Deutsche Umwelthilfe angehört werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht ihr Recht, Pflanzenschutzmittelzulassungen gerichtlich überprüfen zu lassen, durch ein aktuelles Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigt. Dieses hat jetzt entschieden, dass die DUH im laufenden Klageverfahren des Herstellers SBM Developpement SAS gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beigeladen werden muss.

Damit kann die Umwelthilfe nun eigene Anträge stellen, Stellungnahmen abgeben und Beweise vorlegen. In dem Verfahren geht es nach DUH-Angaben um die Anwendungsbestimmung, dass das Insektizid Sherpa Duo zum Schutz der Biodiversität nur auf 90% einer Ackerfläche eingesetzt werden darf.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wertete den Richterspruch des OVG als einen „ersten Etappensieg auf dem Weg zu von uns angestrebten Zulassungsverboten“. Zudem sei es ein klares Signal an das BVL, dass die DUH berechtigt sei, die Interessen der Tier- und Pflanzenwelt zu vertreten.

Umweltinteressen nicht konsequent vertreten

DUH-Rechtsanwältin Caroline Douhaire kritisierte das BVL. Es habe in der Vergangenheit die Interessen der Umwelt häufig nicht konsequent vor Gericht vertreten. Daher sei es wichtig, dass auch Umweltverbände die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelrechts gerichtlich durchsetzen könnten.

Im aktuellen Fall hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig den Antrag der DUH auf Beiladung in erster Instanz abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass Umweltbelange auch ohne Beteiligung eines Umweltverbandes ausreichend berücksichtigt würden und das BVL darüber hinaus ohnehin die Meinung der DUH vertrete.

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