Pflanzenschutz
Drei Insektizide-Notfallzulassungen gegen Blattläuse in Rüben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat drei Notfallzulassungen für Insektizide gegen Blattläuse in Rüben ausgesprochen. Sie gelten ab unterschiedlichen Terminen.
Das Insektizid Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb hat eine Notfallzulassung für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrüben für 120 Tage bekommen. Diese gilt vom 01. April bis zum 29. Juli. Erlaubt ist eine Anwendung mit 300 g/ha.
Auch die beiden Insektizide Carnadine und Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid haben eine Notfallzulassung für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrüben für 120 Tage bekommen. Für Carnadine gilt die Notfallzulassung vom 15. März bis zum 12. Juli und für Mospilan SG vom 30. März bis zum 27. Juli.
Hinweis: Berücksichtigen Sie für beide Produkte, dass zum Schutz des Grundwassers (neben weiteren NW-Auflagen) Flächen, auf denen in den letzten zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid angewendet wurden, nicht mit behandelt werden dürfen. Mit dem Produkt Carnadine ist eine zweimalige Anwendung mit 0,25 l/ha und mit Mospilan SG eine einmalige Anwendung mit 250 g/ha erlaubt.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Carnadine finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Mospilan SG finden hier.
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