Die niedersächsische Landesregierung rechnet nicht damit, dass sich aus der Novelle der Düngeverordnung Probleme für die Herbstdüngung, Pflanzenentwicklung oder Strohrotte ergeben. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag verweist Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf die aktuellen Düngeempfehlungen der niedersächsischen Landwirtschaftskammer und stellt fest, dass diese sämtlich unterhalb der in der Düngeverordnung geplanten Obergrenzen liegen. Damit sei auch künftig im Rahmen der Herbstdüngung die pflanzenbedarfsgerechte Stickstoffversorgung sichergestellt, so Meyer.
Ebenfalls mit Bezug auf die Empfehlungen der Landwirtschaftskammer stellt er zudem fest, dass auf humusreichen Standorten in der Regel kein Düngebedarf für Stickstoff zu Wintergetreide und zu Winterraps bestehe und dass die aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffmengen für die Pflanzenversorgung ausreichten. Auf anderen Standorten empfehle die Kammer eine maximale Düngung bis zu 40 kg Stickstoff je Hektar, so dass auch mit Blick auf die geplanten Neuregelungen der Düngeverordnung die pflanzenbedarfsgerechte Düngung sichergestellt sein werde, betonte der Minister.