Bei der Abstimmung über die Düngeverordnung am Freitag im Bundesrat wurden nur die Zustimmungen gezählt. Im Bundesrat ist die Abstimmung über Handaufheben die Regel. Dabei wird nur anhand der Ja-Stimmen die Mehrheit oder Minderheit festgestellt. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen, die für die absolute Mehrheit ohne Bedeutung sind, werden nicht ausgezählt. So war es auch bei der Düngeverordnung.
Unterschiede im Abstimmverhalten der Länder
Einige Länder wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein haben zwar für den Antrag der Saarländer gestimmt, der die Frist für die Umsetzung der Maßnahmen in den roten Gebieten auf den 1. Januar 2021 verschiebt. Bei der Schlussabstimmung für die Düngeverordnung haben sie sich aber enthalten. Auch Rheinland-Pfalz, dessen Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung Wert darauf legt, dass es der Düngeverordnung nicht zugestimmt hat, hat sich formell bei der Abstimmung enthalten.
Bayern hebt hingegen heraus, dass es die Düngeverordnung abgelehnt hat. Es hat in der Schlussabstimmung zur Verordnung bei der Frage nach der Zustimmung nicht die Hand gehoben und damit nicht zugestimmt. Obwohl im Bundesrat nicht weiter nach Ablehnung oder Enthaltung gefragt wurde, sei für Bayern "klar festzuhalten, dass die Staatsregierung sich auf Nichtzustimmung festgelegt hat, also die Ablehnung", teilt das Landwirtschaftsministerium aus München gegenüber top agrar mit.
Das Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg und Brandenburg haben der Düngeverordnung im Bundesrat indes zugestimmt. Hinzu kommen die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Diese Länder betonen dies unter der Maßgabe getan zu haben, dass die Überarbeitung der roten Gebiete erst zum 1.1.2021 umgesetzt werden muss. Diese Stimmen waren für den Beschluss der Düngeverordnung am Freitag entscheidend, so dass mit 35 Stimmen das denkbar knappste Ergebnis zustande kam. Die Abstimmung über die Düngeverordnung war eine Woche vorgezogen worden, weil der Bundesrat früher tagte, um die Hilfspakete für die Coronakrise zu beschließen.
Zeitlicher Aufschub bis 2021 nur für rote Gebiete
Der von der EU-Kommission genehmigte und Freitag beschlossene zeitliche Aufschub bezieht sich alleine auf die roten Gebiete. Statt Juli 2020 müssen sich die Landwirte für Flächen in den roten Gebieten erst ab Januar 2021 auf die verschärften Regeln einstellen. Dazu gehören die Absenkung des Düngebedarfs um 20 % im Betriebsdurchschnitt, die schlagbezogene Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus organischen Düngemitteln, die längeren Sperrfristen für die Grünlanddüngung und von Festmist sowie das Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung mit Ausnahmen.
Dafür sollen die Bundesländer die roten Gebiete bis Ende des Jahres mit einer verpflichtenden Binnendifferenzierung und bundesweit einheitlichen Kriterien neu ausweisen. In den Bundesländern, in denen die Binnendifferenzierung schon angewandt wurde, sind in der Folge die roten Gebietskulissen merklich geschrumpft.
Die neuen Vorgaben für alle Flächen greifen dagegen bereits ab Frühsommer, wenn die neue Düngeverordnung in Kraft getreten und veröffentlicht ist. Das wird im Laufe des Aprils erwartet.
Schon ab 2020 gelten bundesweit für alle Flächen:
- Der bisher erforderliche Nährstoffvergleich wird durch eine schlagbezogene Aufzeichnungspflicht ersetzt. Damit ist jede Düngung mit Düngerart und -menge innerhalb von zwei Tagen zu dokumentieren.
- Verlängerte Sperrfristen bei der Winterdüngung im Herbst ab 1. Dezember.
- Ein Verbot von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden auf allen Flächen. Die bisherige Ausnahme, falls der Boden tagsüber auftaut, ist gestrichen.
- Die Abstandsregelungen zu Gewässern für das Ausbringen von Dünger in Hanglagen ab 5 % Neigung werden erweitert (Details siehe Zusatzinfo).
- Die Düngemöglichkeiten für Flächen in Hanglagen ab 5 % Neigung, die in der Nähe von Gewässern liegen, wird eingeschränkt (Details siehe Zusatzinfo).
- Verkürzung der Einarbeitungszeit für flüssige Wirtschaftsdünger bei der Aufbringung auf unbestelltem Acker auf eine Stunde ab 2025.
Förderung von Lagerstätten, Ausbringtechnik und Aufbereitung
Um die Auswirkungen der Maßnahmen abzumildern, will die Bundesregierung Lagerstättenbau, effiziente Ausbringungstechnik und Gülleaufbereitung fördern. Dafür will sie das Geld aus der Bauernmilliarde nutzen. Das Antragsverfahren soll laut dem BMEL in der zweiten Jahreshälfte und spätestens Anfang 2021 starten.
Die Förderung von Güllelagern ist laut dem BMEL bereits jetzt über die Agrarinvestitionsförderungsprogramme des Bundes möglich, sofern die Mindestlagerkapazität die betriebsindividuelle ordnungsrechtliche Vorgabe zur Lagerkapazität um zumindest zwei Monate übersteigt. Hierzu gehört auch die Abdeckung von Güllelagerstätten.
In Schleswig-Holstein startet dafür die Antragsfrist am 1. April. Dort stehen dafür bis 2022 auf rund 4,8 Mio. € zur Verfügung. Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie z.B. Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter gefördert, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden.
von Andreas Gerner
Endergebnis lautet bislang 35 zu 34.....
... oder nennen wir es "Vorläufiges" Endergebnis. Denn der Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt und wir dürfen auch nach dem Abpfiff nochmal schießen. So kommt man in die Verlängerung und da werden die Karten neu gemischt.
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von Andreas Gerner
Warum hatten die Bundesräte überhaupt so Schiss vor der EU-Strafe?
Wär ja eh nix geworden. Anhand welcher Werte hätte man uns denn einen Verstoß ankreiden wollen? UND SELBST WENN alle Stricke reißen würden: Deutschland ist wirtschaftlich stabiler als die restliche EU und wird daher zur Krisenbewältigung SOWIESO der Gemeinschaft unter die Arme ... mehr anzeigen greifen müssen. Ob von den vielen Milliarden Transfers der nächsten Jahre dann einige Millionen als "Strafzahlung" tituliert werden, ist doch am Ende völlig bedeutungslos. weniger anzeigen
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von Wilhelm Kruschwitz
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von Hans-Peter Mahler
Verschiebung als Vera......!
Wie bitte sollen die Behörden die 30Jahre nichts geschissen bekommen haben (Messstellen)! Jetzt sollen die in 3Monaten eine gerechte Binnendifferrenzierung, trotz Corona hinbekommen? Wer sowas glaubt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten!
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von Wilhelm Grimm
Die guten Schlechtachten
sind schon fertig, davon gehe ich aus.
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von Andreas Gerner
Danke für die Aufklärung!
Ich dacht, Zitronenfalter is a Beruf!
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von Gerd Uken
Demnach müssen die Stadtstaaten ja
auch zugestimmt haben...? 7:9 richtig?
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von Wilhelm Grimm
Ist doch selbstverständlich.
Wo grün drin ist, gibt es rote Antworten !!!!!!
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von Henrik Plaas-Beisemann
Stimmen im Bundesrat
Es gibt bei den Ländern nach Einwohnerzahl gestaffelt zwischen drei und sechs Stimmen für das jeweilige Bundesland. Es gibt 69 Stimmen.
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von Andreas Gerner
Endergebnis war 35 zu 34
Oder nennen wir es "Vorläufiges" Endergebnis. Denn der Ball liegt auf dem Elfmeterpunkt und wir dürfen auch nach dem Abpfiff nochmal schießen. So kommt man in die Verlängerung und da sind die Karten neu gemischt.
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von Andreas Gerner
Kalter Kaffee. Womöglich alles irrelevant, da wir eine Neuabstimmung erzwingen können !
Zauberwort:......."SUP".... : Einfach (ohne Kosten, ohne Streik, ohne Blockade, ohne Demo, ohne Spende, ohne Klage, ohne Mahnfeuer, ohne Flyer,...) zahlreich per Mail der Düngeverordnung 2020 auf umweltbericht@bmel.bund.de widersprechen, WEIL DIESE (schlüssig begründet) DER UMWELT ... mehr anzeigen SCHADET. Da fallen uns Fachleuten zig Begründungen ein. Das Werkzeug nennt sich SUP Strategische Umweltprüfung und kann das Gesetz noch kippen. Es ist mächtig. Kein EU Land, nicht mal Deutschland beugt die Aarhus Konvention. Eine gewisse Frau Klöckner ist schon nervös. ----------------------------------------------------------------- Mögliche Begründungen: ------ Zwischenfrüchte brauchen Nährstoffe, sonst schützen sie nicht vor Erosion, speichern die Nährstoffe nicht und bauen keinen Humus auf. ------ Extensiv wirtschaften schadet dem Klima ------ Weniger zu Ernten verschwendet Diesel ------ Weniger zu Ernten verschwendet Fläche ------ Weniger zu Ernten verschwendet Wasser ------ Der steigende Flächenbedarf verdrängt Naturschutzflächen ------ Unterdüngung zehrt Boden aus ------- Unterversorgung baut Humus ab ------ Zu wenig Düngen ist Raubbau ------ Mit der Tierhaltung verschwindet auch organischer Dünger, die Grundlage für Tausende Käferarten ------ Ohne Humus speichert der Boden weniger Wasser --------- Ohne Humus wird der Boden durchlässiger und es landet sogar mehr Nitrat im Grundwasser ---------- Humus ist ein riesiger CO2 Speicher. Wird er dank Unterdüngung abgebaut, schadet das dem Klima --------- Brechen Gewinne weg, kommt der große Strukturwandel und die abwechslungsreichen Fluren verschwinden ------ Mit zu knapper Düngung rechnen sich blühende Pflanzen wie der für die Bienen enorm wichtige Raps nicht mehr --------- Wenn nur noch die N-effizientesten Kulturen übrig bleiben, haben wir Vermaisung und Monokultur ------- Bodenleben muss ernährt werden, sonst erfolgt verdeckter Artenschwund --------- Was wir weniger produzieren, muss Brasilien mehr produzieren dazu brandroden die den Regenwald ------ Produzieren wir weniger, muss mehr klimaschädlich hertransportiert werden. Wir erreichen jetzt schon nur 88% Selbstversorgungsrate und die EU ist der weltgrößte Nettoimporteur ------ Weniger Wachstum ist weniger CO2 Bindung ------ Tiere nicht ausreichend zu versorgen ist Tierquälerei. EIN VERBRECHEN. Nun erklärt uns, warum Pflanzen hungern lassen aber gut ist! ---------------------------------------------- wichtig: IMMER MIT UMWELTBEZUG, denn darum geht es hier ausschließlich. Nur über wegbrechende Gewinne zu schreiben etc., ist vergebliche Liebesmüh ----------- und: KEINE MUSTERTEXTE KOPIEREN ! Wortgleiche (evtl auch fast gleiche) Texte werden nur 1 mal gewertet. Also seid kreativ ! Am besten auf den Umweltbericht zu Referentenentwurf beziehen, dass da die betreffenden Themen gar nicht erst berücksichtigt bzw. im Fazit unterschlagen wurden. ---------- Nutzt die Zeit und beteiligt Euch! Beschwert Euch nächstes Jahr bloß nicht über die harten Auflagen, wenn IHR JETZT NICHT MITMACHT ! Wir kippen das gemeinsam und machen aus dem 27.03.2020, dem Tag unserer bittersten Niederlage den Ausgangspunkt für unseren größten Sieg! Dann ist ab 2021 der 27.03. der FEIERTAG der Landwirtschaft. weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Zur SUp
Die oben aufgeführten angeblichen Gründe gegen die DüVO sind oberflächlich; und ohne objektive und unabhängige Beweise unbeachtlich. Keiner der angeführten angeblichen Gründe rechtfertigt die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen, deren Schutz als Staatszielbestimmung in ... mehr anzeigen Art. 20a GG Aufgabe aller Verfassungs- und Staatsorgane ist. Die bäurische Eigensucht wird hinter dem Allgemeinwohl zurückstehen müssen. Echte Argumente werden in den Durchführungsvorschriften berücksichtigt. weniger anzeigen
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von Markus Grehl
@Günter Schannè
Was uns alle brennend interessiert: Welche fachliche Qualifikation haben Sie denn? Ein grünes Parteibuch ist auf jeden Fall keine fachliche Qualifikation.
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von Christian Bothe
DüV
@Schanne,was der Herr von sich gibt, wundert mich schon seit geraumer Zeit...Ich sagte schon einmal, ich kenne diese Sekte noch nicht deren Mitglied er scheinbar ist!
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