Die Europäische Kommission wird Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelhafter Eindämmung des Feuerbakteriums Xylella fastidiosa verklagen. Die italienischen Behörden hätten Maßnahmen zur Tilgung des Quarantäneschädlings in Apulien unterlassen und somit versäumt, der Ausbreitung Einhalt zu gebieten, teilte die Brüsseler Behörde kürzlich zur Begründung mit.
Die zuständigen Stellen hätten es seit den ersten Meldungen von Xylella in der Region im Oktober 2013 verfehlt, die maßgeblichen EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. Dazu hätten laut Kommission unter anderem die Entfernung befallener Pflanzen in einigen Teilen des abgegrenzten Gebietes sowie die Überwachung und Beprobungen gehört. Zudem sei der von Italien gemeldete Zeitplan nicht geeignet, die nach EU-Recht erforderliche Entfernung der befallenen Bäume wirksam zu gewährleisten. Durch diese Unterlassungen erhöhe sich das bereits hohe Risiko der weiteren Ausbreitung des Schadorganismus.
Die EU-Kommission hat eigenen Angaben zufolge Italien wiederholt aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen. So seien im Dezember 2015 und im Juli 2016 ein Aufforderungsschreiben und ein ergänzendes Aufforderungsschreiben ergangen; im Juli 2017 sei eine mit Gründen versehen Stellungnahme abgegeben worden.
Die Brüsseler Behörde kündigte an, weiterhin alle verfügbaren Mittel zur Fortführung des Dialogs mit den italienischen Behörden zu nutzen, um eine weitere Ausbreitung von Xylella zu verhindern. Das ursprünglich aus Nord- und Südamerika stammende Feuerbakterium war 2013 erstmalig für Europa in Süditalien nachgewiesen worden, wo es bis heute zu Schäden insbesondere im Olivenanbau kommt. Im Juli vergangenen Jahres gab es den ersten Nachweis auf dem spanischen Festland; Anfang April erfolgten weitere Funde in der Region Madrid und in Andalusien.
Gegen Xylella fastidiosa, das zahlreiche Nutzpflanzen erheblich schädigen kann, gibt es bislang kein Gegenmittel. Wird ein Befall festgestellt, müssen in einem Umkreis von 100 m potentielle Wirtspflanzen entfernt und Insektizide gegen die übertragenden Insekten eingesetzt werden. Im Umkreis von 10 km sind verstärkte Kontrollen vorgeschrieben.