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Feldzerstörer von Gatersleben müssen Schaden nicht begleichen

Am 21. April 2008 haben sechs Gentechnikgegner ein Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg die Klage der Geschädigten abgewiesen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 21. April 2008 haben sechs Gentechnikgegner ein Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg die Klage der Geschädigten am Mittwoch abgewiesen.

 

Das Institut hatte von den 4 männlichen und 2 weiblichen Beklagten insgesamt Schadensersatz in Höhe von knapp 250.000 € gefordert. Dieser Betrag müsse aufgewendet werden, um den Freilandversuch komplett zu wiederholen.

 

Die Beklagten haben am 21. April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben u.a. mit gentechnisch veränderten Pflanzen etwa zur Hälfte zerstört. Dabei wurden sie durch ein Kamerateam und einen Fotografen begleitet.

 

Mit Urteilen vom 11.06.2009 hatten das Landgericht Magdeburg und mit Urteil vom 25.05.2010 das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) bereits entschieden, dass die Beklagten rechtswidrig gehandelt haben, als sie die Pflanzen zerstört haben. Damit waren die Beklagten an sich verpflichtet Schadensersatz zu zahlen.

 

In dem nun laufenden Prozess ging es daher nur noch darum, ob es dem Institut gelingt, der Höhe nach einen erstattungsfähigen Schaden zu beweisen. Die Führung dieses Beweises ist nach Überzeugung des Gerichts dem Kläger nicht gelungen.

 

Da nur ein Teil der Pflanzen zerstört wurde, hätte der Kläger beweisen müssen, dass der Versuch nicht mehr hätte wissenschaftlich ausgewertet werden können. Dieser Beweis ist dem Kläger nicht gelungen Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger hat festgestellt, dass der Versuch noch durchaus hätte wissenschaftlich ausgewertet werden können. Auch aus dem teilweise zerstörten Versuchsfeld hätten noch wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden können.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und kann vom Kläger binnen 1 Monats nach Zustellung mit der Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.


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AbL freut sich: "Wenn es anders halt nicht geht..."


Erfreut über das Urteil zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Es könne nicht sein, dass direkt neben den wertvollen Weizen-Ressourcen der Gaterslebener Genbank gentechnisch veränderte Sorten freigesetzt würden.


Laut AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen sei das Urteil „eine kluge und richtige Entscheidung“. Janßen weiter: „Wir haben in den Gerichtssälen miterleben können, mit welch haarsträubenden widersprüchlichen Aussagen das IPK und ihr Rechtsvertreter strafrechtlich und zivilrechtlich über hohe Schadensersatzforderungen ihre vermeintlichen Ansprüche durchsetzen wollten."


Nach Überzeugung Janßens widerspricht es zwar bäuerlichem Denken, wenn eingesätes Pflanz- und Saatgut mutwillig herausgerissen wird. Wer aber alle wissenschaftlichen, bäuerlichen und rechtlichen Argumente gegen die risikoreiche Freisetzung von Gentechnik-Weizen in unmittelbarer Nähe der Genbank Akzessionen in Gatersleben arrogant ignoriere, der müsse sich nicht wundern, dass 2008 Hand angelegt wurde.


top agrar meint: Es ist jedermanns gutes Recht, für oder gegen etwas zu sein. Es gibt allerdings Gesetze und das Eigentumsrecht. Wer Änderungen will, muss dies über den rechtlichen oder gesetzgeberischen Weg erreichen, und darf nicht nach Wildwest-Manier selbst Fakten schaffen.

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