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Gefährlicher Quarantäneschädling in Sachsen entdeckt

Bei einer amtlichen Routinekontrolle in einer Gärtnerei im Vogtland wurden Ende Juli an einer untergestellten, privaten, Oleanderpflanze verdächtige Befalls-Symptome mit dem Bakterium Xylella fastidiosa festgestellt. Die Behörden haben Sperrzonen eingerichtet.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei einer amtlichen Routinekontrolle in einer Gärtnerei im Vogtland wurden Ende Juli an einer untergestellten, privaten, Oleanderpflanze verdächtige Befalls-Symptome mit dem Bakterium Xylella fastidiosa festgestellt. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Dresden mitteilte, habe die Laboruntersuchung diesen Verdacht bestätigt.


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Xylella fastidiosa ist ein besonders gefährliches Bakterium, das in der Europäischen Union als Quarantäneschädling gelistet ist. Es befällt eine große Anzahl von Pflanzenarten und ruft schwere Schäden an Kulturpflanzen hervor. Für Menschen oder Tiere ist das Bakterium ungefährlich.


Um eine Ansiedlung oder Verschleppung von Xylella fastidiosa zu verhindern, ordnete das LfULG Ausrottungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie ein Verbringungsverbot für Pflanzen an. Dazu hat es am 28. Juli eine Allgemeinverfügung erlassen.


Das Grundstück, auf dem die befallene Oleanderpflanze gestanden hat, wurde zur Befallszone erklärt. Im Umkreis von hundert Metern um den Standort der befallenen Pflanze herum wurden alle spezifizierten Pflanzenarten, wie Süß- und Sauerkirsche, Brombeere, Himbeere, Tomate, Wein, Weide, Ahorn, Rose, Lavendel, Efeu oder Brennnessel beprobt und im Labor untersucht. Darüber hinaus mussten innerhalb der Befallszone sowie in der 100–m Zone alle Oleanderpflanzen vernichtet werden. Für die Befallszone gilt auch das Verbot, neue Oleander anzupflanzen oder aufzustellen.


Um die Befallszone herum haben die Behörden eine Pufferzone von zehn Kilometern Breite abgegrenzt. Sie soll verhindern, dass das Bakterium verschleppt wird. Pflanzen dürfen weder von der Befalls- in die Pufferzone noch aus der Pufferzone heraus gebracht werden Dieses Verbot gilt für gewerbliche wie für private Zwecke. Auf Antrag kann das LfULG Ausnahmen genehmigen. Es kontrolliert auch die angeordneten Maßnahmen und führt regelmäßige Sichtprüfungen der anfälligen Pflanzen durch. Dazu ist den Mitarbeitern der Behörde ein Betreten der Grundstücke zu gestatten.


Das Bakterium Xylella fastidiosa wurde in der EU zum ersten Mal im Oktober 2013 festgestellt. In der süditalienischen Region Apullien fielen der Krankheit hunderte Olivenbäume zum Opfer. Die in Sachsen festgestellte Unterart Xylella fastidiosa subsp. fastidiosa wurde erstmalig nachgewiesen. Sie kann für Wein, Obstbäume und viele andere Pflanzen gefährlich werden.

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