Für die Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln darf auch in diesem Jahr das Mittel Goldor Bait von BASF eingesetzt werden. Das Insektizid hat eine auf 120 Tage befristete Genehmigung zur Anwendung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i.V.m. § 29 Pflanzenschutzgesetz erhalten. Diese Genehmigung gilt vom 27. Januar bis zum 26. Mai 2014 ausschließlich zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln. Der Bundesvereinigung Erzeugergemeinschaften Kartoffeln und BASF wurden jeweils 80 t genehmigt, insgesamt sind es 160 t, teilt BASF mit.
Im Bereich des Kartoffelanbaus haben sich in den letzten Jahren - bedingt durch höhere Bodentemperaturen – die Larven von Schnellkäfern stark ausgebreitet. Diese auch als Drahtwürmer bezeichneten Schädlinge führen zu einem tiefen Lochfraß mit entsprechender Qualitätsminderung der Kartoffeln. Drahtwürmer stellen infolge des Klimawandels eine ernsthafte Gefährdung des heimischen Kartoffelanbaus dar. Mit dem Ködergranulat Goldor Bait könnten die Drahtwürmer unter Kontrolle gehalten werden, so das Unernehmen.
Das Mittel besitzt den Wirkstoff Fipronil und wurde speziell zur effizienten Bekämpfung des Drahtwurms entwickelt. Die Komponenten des Ködergranulates locken die Drahtwürmer an. Durch Kontakt mit oder nach Aufnahme des Köders kommt es dann sehr schnell zur Inaktivierung der Larven. Die Wirkung soll länger anhalten.
Für die Anwendung von Goldor Bait dürfen aber ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die in der "Liste für die Ausbringung von Goldor Bait geeigneter Granulatstreugeräte" des Julius-Kühn-Instituts (JKI) aufgeführt sind, betont BASF.
Ohne die Genehmigung hätte es in diesem Jahr massive Probleme gegeben:
Goldor Bait-Verbot: Kartoffeln wieder wehrlos gegen Drahtwurm (10.1.2014)