Der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel hat am 1. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die neue Düngeverordnung eingereicht.
Ziel sei, die Düngeverordnung für ungültig zu erklären. Die neuen Regelungen würden die Landwirtschaft mit „sinnlosen Mehrkosten und Mindereinnahmen“ belasten und dafür sorgen, dass weniger in Deutschland produziert und mehr aus dem Ausland eingeführt wird, so Beschwerdeführer Jens Soeken. Er hält die Verschärfungen überdies für rechtswidrig.
Finanzieller Träger der Beschwerde ist die aus der Treckerbewegung des vergangenen Jahres entstandene LSV Ostfriesland UG. Die politische Vertretung liegt in den Händen der Freien Bauern, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, die das Projekt am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte.
www.duengeklage.de
Soeken, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, legt Wert auf die Feststellung, dass seine Verfassungsbeschwerde nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreift, sondern die vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen für die weit überwiegende Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeitet und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten kann: "Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar."
Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen von der Potsdamer Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner, der Soeken vertritt, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, wonach der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln: "Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich. Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest und greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein."
Alfons Josef Wolff, Bundessprecher der Freien Bauern betont, dass mit der Klage die Chance auf eine politische Lösung nicht verbaut ist: "Aber die Arroganz der Macht, mit der die Novelle der Düngeverordnung durchgepeitscht wurde, verlangte nach entschiedener Gegenwehr. Deshalb kann ich unseren ostfriesischen Mitgliedern Jens Soeken, Fokko Schumann und Sara Collmann, die mit ihrer LSV UG Spenden von über 2.500 Berufskollegen gesammelt und zielgenau eingesetzt haben, zu diesem Schritt nur gratulieren."
Jetzt sei es an der Politik, den Systemfehler zu erkennen und mit dem Berufsstand in einen konstruktiven Dialog zu treten, so Wolff: "Wir wollen eine Düngeverordung, die unser Grundwasser schützt und eine Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis nicht behindert."
So argumentiert der Beschwerdeführer
Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 verlangt von den Mitgliedsstaaten, Gewässerverunreinigungen zu bekämpfen, indem "gefährdete Gebiete" ausgewiesen und für diese Gebiete "Aktionsprogramme" aufgestellt werden, die die Verunreinigung reduzieren, ersatzweise solche Aktionsprogramme für das gesamte Staatsgebiet aufzustellen. Soeken argumentiert:
- Die BRD hat zunächst ohne vernünftigen Grund auf die Ausweisung gefährdeter Gebiete verzichtet und mit der Düngeverordnung 1996 ein Aktionsprogramm für das gesamte Staatsgebiet aufgestellt. Damit wurde die Landwirtschaft in den weit über 90 Prozent des Staatsgebietes, in denen keine Verunreinigungen bestehen, unzulässig benachteiligt.
- Die BRD hat 2006 und 2017 diese Düngeverordnung verschärft, 2017 unter Berufung auf eine angeblich flächendeckende Gefährdung des Grundwassers. Diese wurde allerdings nie belegt, im Gegenteil wurden massiv manipulierte Daten nach Brüssel gemeldet (weit unterdurchschnittliche Messstellenzahl, intransparente Zusammenstellung).
- Die BRD hat 2020 diese Düngeverordnung erneut verschärft und dabei mit der Ausweisung "roter Gebiete" (häufig ohne wissenschaftlich belastbare Kriterien, aber das kann nur von den Landwirten vor Ort beklagt werden) erstmals das von der EU-Nitratrichtlinie vorgesehene System der "gefährdeten Gebiete" umgesetzt - allerdings ohne folgerichtig das Aktionsprogramm Düngeverordnung für das restliche Staatsgebiet zurückzunehmen.
Damit entspreche die Düngeverordnung seiner Meinung nach weder den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie noch reagiere sie auf eine tatsächliche Bedrohung von Gewässern. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig, wie in unserer Verfassungsbeschwerde ausführlich dargestellt."
von Wilhelm Grimm
Der Bauernverband klagt auch, Herr Dr. Billau ?
Warum ist das nur wenigen Landwirten bekannt? Der Bauernverband betreibt eine unterirdische Öffentlichkeitsarbeit, was wir hier schon oft angemerkt haben. Die Hoffnung auf Besserung habe ich verloren. Tut Gutes und redet darüber !!!
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von Klaus Jensen
Danke Herr Voertse,Sie sind mir zu vor gekommen.
Bitte die Spende für diese gute und ich glaube auch erfolgreiche Sache nicht vergessen. Auf der oben angegebenen Internetseite duengeklage.de befindet sich eine Kontoverbindung, die genutzt werden sollte.... MfG Jens Martin Jensen
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von Malte Voerste
Unterstützung
Endlich eine Bauernvertretung die etwas anpackt. Die Klage kann man auch finanziell unterstützen.
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von Martin Bosse
Der Bauernverband schläft weiter!
Was macht der Bauernverband mit seinen vielen Beiträgen??? Die vielen fest angestellten Geschäftsführer unterschreiben lieber den "Niedersächischen Weg" und hoffen mit der Kammer viele Beratungsstunden verkaufen zu können.
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von Dr. Willi Billau
Der Bauernverband klagt auch!
In Hessen laufen 3 Normenkontrollklagen, Bayern klagt auch! Durch LSV kommt mehr Leben in die Bude! Ist doch gut so! Nicht maulen, mitmachen, jeder wird gebraucht. Spenden für die mutigen Kläger sind willkommen! Auf gehts!
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von Helmut Stocker
Fakten vom Bay. Landesamt für Umwelt
Das bay. Landesamt für Umwelt liefert seinerseits Fakten, woher das Nitrat im Grundwasser stammt. Diese Behörde weist darauf hin "Schau auf deine Rohre" und beschreibt die Eintragsquellen aus den öffentlichen und privaten Kanälen, die zum Teil 100 Jahre alt und zudem undicht sind. ... mehr anzeigen Abwassermengen aus Großstädten kommen zum Teil nur zu 50 % in den Kläranlagen an. Wo bleibt der Rest? Düngeverordnung hin oder her: Man muss in der Sache wissen, dass die aufgebrachten Düngemengen je nach Bodenaufbau und Bodenart bis zu 30 Jahre - ja bis zu 30 Jahre - brauchen bis sie im Grundwasser ankommen. Was soll die Jährliche Verschärfung also? Zitat von Robert Lemke (TV Moderator): Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen Sie was verstehen, das Schweigen wäre bedrückend. weniger anzeigen
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von Diedrich Stroman
Viel Glück!
Und einen krönenden Erfolg wünsche ich uns, dem LSV vor allem, den Initiatoren!!Es zeigt das Bauern sich nicht mehr dem Schicksal freiwillig ergeben, Resignation war immer der falsche Ratgeber!!!Viel Erfolg und durchhalten den Bauern bei der Blockade des Lidl Auslieferungslagers in ... mehr anzeigen Cloppenburg!!!Ehre wem Ehre gebürt!!Bauern können nur noch gewinnen!!! weniger anzeigen
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von Albert Maier
Überfällig!!!
Eine solche Klage ist längst überfällig. Viel Erfolg!!
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von Gerhard Steffek
Was hat Greta damit zu tun?
Herr Scheppach, im Grunde habe sie damit recht, daß Greta für die Nitratlüge nichts kann. Aber sie ist jetzt im Moment das Tüpfelchen auf dem i und steht hier als Synonym für die Reaktion der Politik auf den derzeitigen Mainstream. Einem Mainstream, der eben nicht von Daten und ... mehr anzeigen Fakten geleitet wird sondern nur noch von ideologischen Meinungen vieler Ahnungsloser. __ __ Wenn jetzt aber unsere Politiker sogar ein Mädel mit ihrer übersteigerter Wahrnehmung und Fokussierung auf ein Thema aufgrund ihrer Krankheit so kritiklos und "arschkriecherisch" hofieren, dann ist meines erachtens Feuer unter dem Dach, ob der Kompetenz dieser Volksvertreter. Da frage ich mich schon, ob bei diesen Herrschaften noch alle Tassen im Schrank sind. Meine Tasse an Respekt finden sie auf alle Fälle nicht mehr darin. weniger anzeigen
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von Willy Toft
Genau richtig macht ihr das, ohne wirklichen fachlichen Hintergrund, wird hier nur überstülpt!
Unsere Schlechterstellung bei der EU, beruht auf falschen Tatsachen, das wissen alle, nur bei Gericht ist damals falsch reagiert worden! Die Überheblichkeit der Deutschen Behörden, sollen wir Bauern jetzt alle ausbaden!
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von Wilhelm Grimm
Das macht ihr richtig.
Die Politik und zum Teil auch die Justiz folgen dem von NGOs gesteuerten, verhängnisvollen Zeitgeist. Wenn Greta in Brüssel mehr Einfluss hat, als alle Bauern zusammen, müssen wir die politische Parteien bekämpfen.
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von Norbert Scheppach
was hat...
...Greta damit zu tun. Hier schlägt letztlich die Verhinderungspolitik der letzten 30 Jahre zu, die jetzt mit undifferenziertem, flächendeckenden Aktionismus kompensiert werden soll. Grundwasserschutz muss sein, die Landwirtschaft muss dazu einen Beitrag leisten (genau wie andere, die ... mehr anzeigen Verunreinigungen eintragen). Die Undiffernziertheit der deutschen Regel wirkt letztlich wie eine Panikreaktion nach 30 Jahren Dauerschlaf und Verhinderungstaktik (Bauernverband, Landwirtschaftminister et al.). Insofern ist eine Klage gerechtfertig. Die Unfähigkeit muss den Leuten um die Ohren fliegen! weniger anzeigen
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