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LWK Niedersachsen verwirrt Landwirte mit Frage nach Fotobelegaufträgen

Die LWK Nds. fordert etliche Landwirte auf, "Fotobelegaufträge" zum Antrag über die App FANi einzureichen. Jetzt ist guter Rat teuer: Was für Aufträge sind gemeint und was, wenn man die App nicht hat?

Lesezeit: 2 Minuten

Am Freitag bekamen viele Landwirte in Niedersachsen elektronische Post von der Landwirtschaftskammer mit dem Auftrag, "Fotobelegaufträge" über die FANi-App einzureichen, mit Abgabefrist. Die Inhalte der kryptischen E-Mail sind kaum verständlich. Es ist unklar, was die Kammer möchte. Zudem kennen viele Betriebsleiter die FANi-App noch nicht.

Nachfragen zu Satelliten-Fotos waren gemeint

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Dafür entschuldigt sich die Kammer nun:

"Am Freitag, 8. Juli 2022, wurden viele Betriebe per Mail aufgefordert, die „Nutzung einzelner Schläge“ bzw. die „landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen“ mittels Fotos aus der FANi-App nachzuweisen. Zu dieser Mail haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die zeigen, dass die Inhalte der Mail für viele Antragstellende nicht verständlich waren. Offensichtlich waren die von uns gewählten Kommunikationswege über Informationsveranstaltungen, die ANDI-Antragstellung und die Veröffentlichung auf der Homepage nicht ausreichend."

Die LWK erinnert daran, dass Niedersachsen ab dem Antragsjahr 2022 ein neues Kontrollverfahren – Kontrollen durch Monitoring (KdM) – eingeführt hat. Alle Antragsflächen in Niedersachsen/Bremen werden einer Prüfung auf Grundlage aktueller Sentinel-Satelliten-Daten unterzogen. Die Durchführung dieser Aufgaben erfolgt auf Weisung und in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Agrarministeriums.

"Im Verfahren KdM werden ausgewählte Prüfkriterien bei allen Begünstigten auf allen gemeldeten Flächen durch Satellitenbeobachtung überprüft. Ist eine abschließende Bewertung anhand der Sentinel-Daten nicht möglich, kann eine Klärung durch die Antragstellenden erfolgen. Dazu ist u.a. die Foto-App FANi erstellt worden", erklärt díe Kammer weiter.

Um nun die zu klärenden Sachverhalte auch tatsächlich mitzuteilen, sei die Information per Mail erfolgt. Die Nutzung der Foto-App habe zudem den Vorteil, dass Sachverhalte vergleichsweise schnell und einfach geklärt werden können, ohne eine aufwändige Vor-Ort-Kontrolle durchführen zu müssen.

App schnell und einfach - aber freiwillig

Die Nutzung der App ist freiwillig. Es ergeben sich für die Antragstellenden keine Nachteile oder Sanktionen, wenn die App nicht genutzt wird, heißt es aus Hannover. Insgesamt spare die App auf der einen Seite Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragstellenden als auch für die Bewilligungsstelle und hilft auf der anderen Seite, eine vollständige und pünktliche Zahlung zu gewährleisten.

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