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Neue GAP Förderperiode

Bundesländer schränken Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ein

Mehrere Bundesländer müssen die Förderung für Agrarumweltmaßnahmen deckeln. Grund ist die hohe Nachfrage danach aus der Landwirtschaft.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Nachfrage nach Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus der Landwirtschaft übersteigt die Erwartungen der Agrarverwaltung. Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) wurden für knapp 180.000 Hektar neue Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gestellt, teilt das Landwirtschaftsministerium aus Hannover mit. Am Antragsverfahren beteiligten sich danach mehr als 8.000 Betriebe.

In Niedersachsen fehlen 100 Mio. €

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Diese Nachfrage führt allerdings dazu, dass das Land einige Maßnahmen deckelt. Die Auswertung zeige eine deutliche Überzeichnung der verfügbaren Mittel für Niedersachsen, so das Landwirtschaftsministerium. Für die Bewilligung aller Anträge würden ca. 260 Mio. € benötigt. Es stehen jedoch lediglich 161 Mio. € für die gesamte Förderperiode zur Verfügung. Aus diesem Grund weist das Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass bei fünf AUKM-Fördermaßnahmen Beschränkungen eingeführt werden müssen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen. Es bedarf keiner neuen Antragstellung. Antragsteller, die auf Grund der Anpassungen auf eine Teilnahme an AUKM verzichten möchten, können ihren Antrag noch sanktionsfrei zurückziehen.

Hektar für einjährige Blühstreifen bleiben begrenzt

Besonders gut angenommen wurde die Fördermaßnahme „strukturreicher Blühstreifen BF1“. Hier wurden insgesamt ca. 8.800 Hektar beantragt. Weil manche Betriebe allerdings ihre komplette Ackerfläche als Blühstreifen angemeldet haben, behält Niedersachsen nun anders als geplant die Begrenzung der Maßnahme auf 10 Hektar bei den einjährigen Blühstreifen bei. Die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Fördermaßnahme „BF2 mehrjährige Blühstreifen“ ist von dieser Deckelung nicht betroffen.

Weitere Fördermaßnahmen, die auf Grund der begrenzten Mittel eine Deckelung erfahren müssen, sind „AN2 extensiver Getreideanbau“ und „AN8 Feldvogelinseln“. Beide Fördermaßnahmen sind ebenfalls auf jeweils 10 Hektar Antragsfläche zu begrenzen. Wie auch bei den einjährigen Blühstreifen, sollen bei den rotierenden Fördermaßnahmen im Ackerbau vielfältige Strukturen über das Land verteilt geschaffen werden.

Extensives Grünland auf bis zu 30 ha möglich

Bei der „nachhaltigen Grünlandnutzung GN1“ wird eine einzelbetriebliche Höchstgrenze von 30 Hektar eingeführt. Dies soll möglichst vielen Betrieben in Niedersachen den Einstieg in eine extensivere Grünlandnutzung ermöglichen.

Bei der Fördermaßnahme „AN3 dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland“ können nur noch Schläge berücksichtigt werden, die in der Kulisse der Moorböden liegen. Die Fokussierung auf diese organischen Böden bietet eine zielgerichtete Ausgestaltung der Fördermaßnahme in Bezug auf den Klimaschutz.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) wertet es als vollen Erfolg, dass trotz der unsicheren Vorgaben zur neuen EU-Agrarreform so viele Anträge zur Teilnahme an den AUKM gestellt wurden: „Wir haben offenbar genau die Maßnahmen erarbeitet, die in der Praxis gut ankommen und optimal in die betrieblichen Abläufe passen“, sagte sie.

NRW limitiert Förderung der Buntbrache auf 3 ha

Auch in NRW gibt es eine höhere Bereitschaft zu Agrarumweltmaßnahmen als eingeplant. Dort teilte das Agrarministerium Mitte Oktober mit, dass es die Maßnahmen wegen der hohen Nachfrage begrenzen wird.

Danach wird in NRW die Anlage von Buntbrachen auf maximal drei Hektar pro Antrag gedeckelt. Bei der Anlage von Uferrandstreifen beträgt die maximal zu bewilligende Fläche ebenfalls drei Hektar pro Antrag, wobei bisher schon teilnehmende Antragsteller mit bestehenden Uferrandstreifen, deren Bewilligung 2022 ausläuft, von dieser festen Obergrenze ausgenommen werden sollen. Diesen Antragstellern soll, sofern die Antragsfläche mehr als drei Hektar umfasst, eine Bewilligung bis maximal zum Umfang der bisher bewilligten Uferrandstreifenflächen ausgesprochen werden können.

Das geplante Vorgehen soll laut dem Ministerium dafür sorgen, dass alle interessierten Betriebe an der Umsetzung von AUM teilnehmen können und dass sich die Umsetzung der Maßnahmen räumlich verteilt und somit weiträumiger ökologische Wirkungen erzielt werden können. Für das neue Förderprogramm für AUM des NRW-Landwirtschaftsministeriums waren bis Ende der Antragsfrist im Sommer 17.000 Anträge eingegangen.

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