Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die Landwirte aufgerufen, sich frühzeitig um weitere Güllelagerkapazitäten zu kümmern. Aufgrund der feuchten Witterung hätten viele Bauern vor Beginn der Sperrfrist nicht alle Gülle ausbringen können. Und auch im nächsten Jahr sei mit schwierigen Fahrbedingunegn zu rechnen, weshalb es in manchem Güllelager über den Winter zu Engpässen kommen könne.
„Ich rate allen viehaltenden Landwirten und auch Biogasanlagenbetreibern, sich frühzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten zu bemühen“, betonte Dr. Till Backhaus. Werden die Anforderungen von den Behältern erfüllt, ist die Lagerung von Gülle in Gärrestlagern und umgekehrt möglich. Änderungen des Lagergutes sind der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. „Ich möchte die Landwirte in diesem Zusammenhang nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm den Neubau von Güllelagern fördern. Damit unterstützen wir die Tierhaltung und die bodengebundene Wirtschaftsweise. Schließlich müssen die Betriebe für die Förderung von Neubauten und Modernisierungen von Stallanlagen, über die Schaffung von Silos und Lagerflächen, bis hin zum Erwerb moderner Technik nachweisen, dass sie die Gülle neun Monate lagern können“, sagte Backhaus.
„Hintergrund ist, dass mit der neuen, am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung für die Ausbringung von Düngemitteln und somit auch für die flüssigen organischen Wirtschaftsdünger verlängerte Sperrfristen gelten, die die Landwirte beachten müssen“, erläutert der Minister.
Für Ackerland nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01. (Ausnahme Anbau Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter ab dem 01.10.), auf Grünland vom 01.11. bis 31.01. und Festmist vom 15.12. bis 15.01..