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Kleine Anfrage

Nachgefragt: Wieviel Notfallzulassungen gibt es eigentlich?

Das BVL hat 2013 - 2019 329 Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel erteilt, darunter 188 für Insektizide, 75 für Fungizide, 28 für Herbizide und 38 für sonstige Pflanzenschutzmittel.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seit dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2019 329 Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel ausgesprochen, von denen 291 auf die Wirkungsbereiche der Insektizide, Fungizide und Herbizide entfallen. Das teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Eine Notfallzulassung sei immer eine Einzelfallentscheidung, bei der das BVL die Resistenzsituation angemessen berücksichtige. Das BVL lege solche Rahmenbedingungen für die Notfallzulassung fest, dass bei ordnungs- und sachgemäßer Anwendung eine sichere Bekämpfung des Schädlings gewährleistet sei.

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Das BVL erhalte zudem regelmäßig Berichte zur Nutzung der Notfallzulassung, die eine Auswertung der Sachlage ermögliche. Konkret heißt es weiter, dass für die Saatgutbehandlung von Zuckerrüben Notfallzulassungen für Thiamethoxam für die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern in eng umrissenem Rahmen aufgrund des gemeldeten Starkbefalls mit Blattläusen, die Vergilbungsviren übertragen, und der daraus entstandenen Schäden erteilt worden seien.

Prozentuale Verteilung der Anträge

Zukünftige Entwicklung von Notfallzulassungen nicht voraussehbar

Eine Prognose über eine Zunahme oder Abnahme von Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist laut Bundesregierung nicht möglich. Bei Notfallzulassungen nach dem EU-Pflanzenschutzrecht handele es sich um Einzelfallentscheidungen, bei denen eine Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen seien. Diese hingen nicht nur von der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ab, heißt es in der Antwort weiter.

Unterdessen fördere der Bund unter anderem Innovationen in der Pflanzenzucht wie Resistenzzüchtungen. Darüber hinaus würden die Entwicklung von Modifikationen oder Alternativen zu verfügbaren Pflanzenschutzmittelanwendungen und Prognosen für den Schädlingsbefall unterstützt.

Hintergrund

Die AfD stellte zuvor in ihrer Anfrage fest, dass aufgrund des Umweltschutzes in den letzten Jahren vermehrt Pflanzenschutzmittel verboten wurden. Wenn jedoch eine Gefahr für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen nicht anders abzuwenden ist, dürfen Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln einen Antrag auf Notfallzulassung stellen.

Die nach Ansicht der AfD zusätzlich langsame Bearbeitung von Anträgen zur Zulassung von Pflanzenschutzmittel führe zu einer Häufung der Notfallzulassungen, da ein Ersatz für das Pflanzenschutzmittel, welches verboten worden ist, fehlt. Kritik äußerte auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundesauschusses für Obst und Gemüse. Durch die unzureichende Verfügbarkeit von Wirkstoffen sei man von den Notfallzulassungen abhängig, und eine Planungssicherheit könne nicht gegeben werden.

Die AfD fragte daher u.a.:

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Notfallzulassungen im Zeitraum 2013 bis 2019 erteilt worden sind? Und für welche Pflanzenschutzmittel gab es wiederholt Notfallzulassungen. Zudem bat die Fraktion um Infos zur prozentualen Verteilung der Antragsteller, also Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, bei Notfallzulassungen.

Weitere Fragen waren, wie die Bundesregierung zu einer Resistenzbildung durch die notfallzulassungsbedingte Unterdosierung als einem kleinen Mosaikstein der Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes steht und ob die Resistenzbildung in der Erteilung einer Notfallzulassung berücksichtigt wird.

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