Um Erosion und damit ein Abschwemmen von Lebensraum zu vermeiden, reichen manchmal weder ein raues Saatbett noch ein quer zum Hang bewirtschafteter Acker aus. So können sich nach heftigen Regengüssen hangabwärts regelrechte Wasserbahnen bilden.
Mit dem Wasser schwemmen dann Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Bodenpartikel ab. Gegen dieses sogenannte Run-off helfen bewachsene Pufferstreifen. Sie fördern auch die natürliche Entwicklung von Gewässern und schaffen Habitate für Pflanzen und Tiere.
Pufferstreifen erfüllen je nach Lage verschiedene Zwecke (siehe Übersicht):
Im Feld verhindern sie ein konzentriertes Run-off, da sie Schläge mit Hangneigung unterbrechen (vor allem für gleichmäßige Hänge geeignet).
Am Feldrand halten sie Nährstoffe, Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln und Bodenpartikel auf dem Acker. Die ideale Position ist am Fuß eine Hanges, parallel zu angrenzenden Straßen, Wegen, Gräben etc.
Als Talweg entlang von Bodensenken verteilt der Aufwuchs den konzentrierten Run-off großflächig.
Am Ufer schützen die Uferrandstreifen die Gräben vor dem Eintrag von Nährstoffen, Boden usw. Zudem vermindern sie die Abdriftgefahr.
An die Hege denken
Als Bewuchs eignen sich auf Pufferstreifen in erster Linie mehrjährige Gräser. Aber auch Büsche, Hecken oder Bäume können je nach Lage und Risiko des Run-offs die richtige Bepflanzung sein.
Damit grasbewachsene Streifen die Abschwemmungen effektiv bremsen, sollte die Narbe dicht sein. Zudem ist ein regelmäßiges Mähen wichtig. Optimal ist eine Wuchshöhe von 10 bis maximal 25 cm. Beachten Sie bei der Pflege der Streifen evtl. Fördervorgaben.
Auf Greening anrechenbar
Gewässerschutzstreifen lassen sich im Rahmen des Greenings als ökologische Vorrangfläche nutzen (Faktor 1,5). Berücksichtigen Sie dabei u. a. Folgendes:
- Die Breite kann zwischen 1 bis 20 m variieren. Die Längsseite muss parallel zu einem Gewässerlauf oder Stehgewässer verlaufen.
- Auch Grünland-Pufferstreifen sind möglich, sofern sie an die Ackerfläche des Antragstellers angrenzen.
- Das Befahren der Pufferstreifen, auch zur Grabenpflege, ist zulässig.
- Vom 1.4. bis zum 30.6. ist ein Mähen oder Schlegeln des Aufwuchses verboten. Zulässig ist auf den Pufferstreifen eine Schnittnutzung und Beweidung nach dem 30.6.
Die Bundesländer fördern Pufferstreifen im Rahmen ihrer Agrarumweltmaßnahmen (keine Doppelförderung möglich, Greening wird verrechnet). Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.topagrar.com/pufferstreifen2020