Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hat von der Bundesregierung mit Blick auf die zurzeit diskutierte Ausgestaltung der Ackerbaustrategie Planungssicherheit für die Züchter gefordert.
Die betreffenden Maßnahmen müssten zielführend und langfristig ausgestaltet werden, schreibt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer in einem Rückblick auf das Jahr 2020.
Die BDP-Vorsitzende Stephanie Franck arbeite in der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) der Bundesregierungen mit. Empfehlungen und Vorschläge zur Ausrichtung der Landwirtschaft in Deutschland sollten trotz des knappen Zeithorizonts bis zum nächsten Herbst ausformuliert werden, betonte Schäfer.
Unterdessen erforderten der steigende Befallsdruck durch tierische Schaderreger und die zunehmende Resistenzbildung gegenüber insektiziden Wirkstoffen in Insektenpopulationen sowie Strategien zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln neue Schwerpunkte in der Pflanzenzüchtung. Deshalb forderten die Pflanzenzüchter eine über zehn bis 15 Jahre interdisziplinär angelegte Forschungsstrategie zum Insektenmanagement und eine entsprechende Bekanntmachung zur Forschungsförderung.
Schäfer zufolge ermöglicht die Auswahl von Sorten aus einer breiten Palette züchterisch bearbeiteter Kulturarten bereits heute eine standortangepasste Landwirtschaft. „Für einen noch besser an die sich wandelnden Umweltbedingungen angepassten Ackerbau, der zugleich umweltschonend, ressourceneffizient und ertragssicher wirtschaftet, wird die Ergänzung der bereits bestehenden Kulturartenvielfalt um bislang wenig genutzte Kulturarten ein wichtiges Element sein. Neben der öffentlich getragenen Forschung setzt die privatwirtschaftliche züchterische Bearbeitung solcher Kulturarten eine Nachfragesteigerung in der Landwirtschaft voraus“, betont der BDP-Geschäftsführer.
Züchtungsfortschritt „massiv gehemmt“
Laut Schäfer hat die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) im Mai 2020 zum Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion den Sortenschutz als primäres Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung zwar gefestigt.
Allerdings erschwerten gesetzliche Lücken die Umsetzung des Sortenschutzrechts, so dass den Pflanzenzüchtern über 15 Mio. € und damit etwa die Hälfte der ihnen zustehenden Nachbaugebühren entgingen. Der Züchtungsfortschritt werde dadurch massiv gehemmt. „Die gesetzliche Grundlage muss entsprechend korrigiert und eine praxisnahe Nachbauregelung geschaffen werden“ fordert der BDP-Geschäftsführer.