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Düngeverordnung

Prof. Taube warnt: "Verkleinerung der Roten Gebiete nicht akzeptabel!"

Für Prof. Taube ist es ein Skandal, dass trotz überarbeiteter Düngeverordnung noch nicht einmal die 2010 beschlossene Senkung der N-Überschüsse auf maximal 80 kg/ha erreicht wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Für verfehlt hält der Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Universität Kiel, Prof. Friedhelm Taube, die gegenwärtige Diskussion um die „Roten Gebiete“. Die gehe völlig am eigentlichen Problem vorbei, weil unter Berücksichtigung der Belastungen von Flüssen, Seen und Meeren nahezu die gesamte Agrarfläche Deutschlands als „rot“ einzustufen sei, sagte Taube.

Seinen Angaben zufolge gilt dies nach den vorgelegten Monitoringdaten zur Umsetzung der Düngeverordnung von 2017 auch für reine Ackerbauregionen, in denen die Daten eine erhebliche Belastung der Dränabflüsse mit Nitrat belegten. „Lobbyverbände wie Politik sollten endlich die wissenschaftliche Evidenz zur Kenntnis nehmen, die der vorgenommenen Verkleinerung der Roten Gebiete eine klare Absage erteilt hat“, mahnte der Wissenschaftler.

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Er bekräftigte seine Forderung nach einer ambitionierten Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung für alle Betriebe. Nach seiner Einschätzung hat die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Stoffstrombilanzverordnung in ihrer derzeitigen Fassung bislang keinerlei Lenkungswirkung in viehstarken Regionen entfaltet. Bei Umweltkosten von etwa 10 € für jedes vermeidbare Kilogramm Stickstoff in der Umwelt sei dies nicht zu tolerieren.

Stickstoffüberschüsse in 25 Jahren halbieren

Taube nannte es einen Skandal, dass trotz zweier Novellierungen der Düngeverordnung seit 2017 noch nicht einmal die Zielvorgabe der Reduktion der Stickstoffüberüberschüsse für das Jahr 2010 in Höhe von maximal 80 kg/ha erreicht worden sei.

Der Wissenschaftler hält es für unerlässlich, die Stickstoffüberschüsse in den nächsten 25 Jahren zu halbieren. Der eingeschlagene Transformationskurses einer ökologischen Intensivierung der Landwirtschaft erfordere darüber hinaus, die Produktion und den Konsum tierischer Produkte in den nächsten 20 Jahren in einer Größenordnung von 30 % bis 35 % zu reduzieren. Ein Weg dorthin sei die Aufhebung der zusätzlichen Subvention in Form eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Produkte tierischer Herkunft.

„Mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % stünden bis zu 5 Mrd. € jährlich für den Umbau und damit auch für die Reduktion der Tierhaltung bereit, so Taube. Drittes großes Handlungsfeld sei die Wiedervernässung der entwässerten Moore. Hier müsse es gelingen, alternative Wertschöpfungen für die Landwirtschaft in Form großflächiger Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen und Paludikulturen mit Interessen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dies sei möglich und eine große Chance für alle Seiten, betonte der Institutsdirektor.

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